Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber in München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 30.6.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 30.06.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Schon vor geraumer Zeit berichtete der ‚Münchner Merkur’ unter der Überschrift ‚Endlich eine Arbeit für Asylbewerber’ über ein Pilotprojekt der Gemeinde Markt Indersdorf. Dort soll Asylbewerbern im Rahmen des engen behördlichen Spielraums die Möglichkeit gegeben werden, einer gemeinnützigen Tätigkeit nachzugehen und sich dabei ein kleines Zubrot zu verdienen. Die Regierung von Oberbayern erklärte dazu in einer Stellungnahme: ‚Die Schaffung einer gemeinnützigen Tätigkeit im Rahmen des Paragrafen fünf des Asylbewerberleistungsgesetzes wie beispielsweise Säuberungsarbeiten bei öffentlichen Flächen, Laub rechen, Schnee räumen oder die Unterstützung bei öffentlichen Projekten erscheint aus unserer Sicht möglich.’ Die Gemeinde Markt Indersdorf wolle ‚ihre’ arbeitswilligen Asylbewerber im Rahmen des Projekts ‚mit Equipment und einer Art Uniform’ ausstatten und sie mit 1.05 Euro pro Stunde entlohnen (Quelle:
Die zahlreichen Vorteile eines solchen Projektes liegen auf der Hand: städtische Bedienstete können entlastet werden, das Erlernen der Sprache erfolgt schneller, weniger Sprachkurse sind erforderlich, bei den Asylbewerbern stellen sich weniger Depressionen oder Aggressionen ein, sie können ihre Integrationsbreitschaft unter Beweis stellen und einer sinnvollen, gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 30.06.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit gibt es vergleichbare Projekte auch in der LHM?
Antwort:
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen in Aufnahmeeinrichtungen und diesen vergleichbaren Einrichtungen Arbeitsgelegenheiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Hier handelt es sich in erster Linie um Rei-nigungs- und Aufräumarbeiten in den Einrichtungen und den zugehörigen Grünflächen. Diese Tätigkeiten werden in der Landeshauptstadt München schon langjährig, das heißt bereits seit rund 20 Jahren, zahlreich angeboten und von Flüchtlingen ausgeübt.
Darüber hinaus sollen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG, unter konkret gesetzlich benannten Voraussetzungen, auch außerhalb einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft, bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern, Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Seit 2004 wird auch von dieser Möglichkeit in verschiedenen Sparten gemeinnütziger Arbeit Gebrauch gemacht.
Für die geleistete Arbeit wird entsprechend § 5 Abs. 2 AsylbLG die gesetzlich bestimmte Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,05 Euro/Stunde ausbezahlt.
Frage 2:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Inwieweit gab es in der Vergangenheit in München Anläufe zu vergleichbaren Projekten? Welche Erfahrungen liegen vor? Woran scheiterten sie ggf.?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München bietet die gesetzlich geregelten Arbeitsmöglichkeiten schon langjährig in den Einrichtungen und über Träger verschiedener Tätigkeitsschwerpunkte und unterschiedlicher organisatorischer Ausgestaltung an.
Die Angebote werden freiwillig angenommen. Es bestehen durchweg gute Erfahrungen.