Sicherung der Mittagsbetreuungsgruppen an der Grundschule an der Feldmochinger Straße während des Umbaus des Turnhallentraktes und danach
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 7.3.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 07.03.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Feldmochinger Straße betreut im Schuljahr 2013/14 acht Gruppen mit 131 Kindern. Im Schuljahr 2014/15 werden es ebenfalls acht Gruppen sein. Nach den vorliegenden Antragsunterlagen werden dann 135 Kinder betreut. Die Betreuung findet bis 16.00 bzw. 14.00 Uhr statt.
Nach Auskunft der Schulleitung der Grundschule an der Feldmochinger Straße kann die Mittagsbetreuung die Zeit des Umbaus des Turnhallentrakts gut überbrücken. Der Mittagsbetreuung stehen weiterhin ein Gemeinderaum der Kirche St. Christoph, zwei Bauwagen und einige Klassenzimmer zur Doppelnutzung zur Verfügung.
Die baulichen Maßnahmen liegen derzeit im Zeitplan, sodass aktuell davon ausgegangen werden kann, dass die neuen Räumlichkeiten zum
Schuljahr 2015/16 zur Verfügung stehen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.