Das neue Stadtquartier mit 1.800 Wohnungen auf der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne kann gebaut werden. In den gegen den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2016 anhängigen Normenkontrollverfahren hat der 2. Senat des Bayerischen Ver waltungsgrichtshof (VGH) nach Mitteilung der Geschäftsstelle des VGH die am 24. Juli 2014 verhandelten Anträge abgelehnt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, allerdings sieht sich die Stadt in ihrer Position bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern in den umliegenden Wohngebieten keine Verkehrsbelastungen zugemutet werden, die eine Eigentumsverletzung bedeuten würden.
Damit kann die Stadt jetzt sofort für die dringend benötigten 1.800 Wohneinheiten die ausstehenden weiteren Realisierungsschritte, wie die Vermarktung und Bebauung der Flächen sowie die vollständige Umsetzung des Verkehrskonzepts in die Wege leiten.