Transparenz stärken: Videoaufzeichnungen der Vollversammlung län- gerfristig in der Mediathek vorhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Gülseren Demirel, Dr. Florian Roth und Dr. Florian Vogel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 13.3.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag vom 13.03.2014 hatten Sie gefordert, die Live-Stream-Aufzeichnungen der Stadtrats-Vollversammlungen für mindestens sechs Monate als Video on Demand in die Mediathek einzustellen. Geprüft werden sollte dazu zum einen die Möglichkeit, städtische Beschäftigte zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte während der Übertragung grundsätzlich nicht zu zeigen (außer in vernachlässigbar seltenen Einzelfällen) sowie zum anderen die konkrete Rechtslage.
Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bereits im Zuge der Vorbereitung von Live-Stream-Übertragungen der Stadtrats-Vollversammlungen hatte die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten und dem Gesamtpersonalrat Regularien erarbeitet, um die Persönlichkeitsrechte städtischer Beschäftigter während der Übertragung bestmöglich zu wahren.
Demnach sind Kameraführung und Bildausschnitt regelmäßig so zu wählen, dass eine Übertragung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der Stadtspitze und der Referatsleitungen sowie der Leitung der Rechtsabteilung grundsätzlich zu vermeiden und auf das unabdingbare Maß zu beschränken ist. Alle hier eventuell betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zudem eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung unterschrieben.Entsprechend der datenschutzrechtlichen Erfordernisse wird grundsätzlich nur der aktuelle Redner übertragen. Um dabei möglichst wenig „Hintergrund” mit zu senden, wird das Bildformat 4:3 gewählt und der Bildausschnitt für jeden Redner und jede Rednerin per Kamerazoom entsprechend angepasst. Kameraschwenks auf andere Sitzungsteilnehmer oder Zu-
schauer sind ebenso wenig zulässig wie Übertragungen vor und nach der Sitzung oder während Sitzungspausen.
Diese Regelungen haben sich – auch aus Sicht des städtischen Datenschutzbeauftragten – in der Praxis bewährt. Beschwerden städtischer Dienstkräfte in Sachen Live-Stream-Übertragung bzw. – Aufzeichnung liegen nicht vor.
Der Gesamtpersonalrat hatte deshalb nach Ende der Probephase einer Fortführung der Live-Stream-Übertragungen zugestimmt.
Die Zustimmung des Gesamtpersonalrats zur Einstellung der Aufzeichnungen in eine Mediathek, die die Personalvertretung von Anfang an als besonders kritisch angesehen hatte, war allerdings an die Vereinbarung geknüpft, dass die Mitschnitte in der Regel nur bis zur nächsten Vollversammlung als Video on Demand bereit gestellt werden. Die mit Abstand meisten Zugriffe auf die Mediathek erfolgen – wie der Probebetrieb gezeigt hat – in diesem Zeitraum.
Wie von Ihnen beantragt, hat das Direktorium beim zuständigen Personalund Organisationsreferat eine rechtliche Prüfung der Frage veranlasst, ob die Übertragung von Stadtratssitzungen per Live-Stream ins Internet und deren spätere Bereitstellung in einer Mediathek als Video on Demand mitbestimmungspflichtig i.S. des Art. 75a Abs.1 BayPVG ist.
Im Ergebnis sieht das Personal- und Organisationsreferat – vor allem unter Verweis auf die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen – hier kein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung gegeben. Einschlägig seien die Bestimmungen des Datenschutzes.
Der Gesamtpersonalrat hat dieser Rechtsauffassung allerdings widersprochen und seine Ablehnung der von Ihnen beantragten längeren Einstellungsdauer von Plenums-Mitschnitten in die Mediathek noch einmal bekräftigt. Er begründet dies vor allem mit dem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und einer möglichen Zwangssituation städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich dienstlich notwendigerweise während der Vollversammlung im Sitzungssaal aufhalten müssenIch hoffe deshalb auf Ihr Verständnis, dass ich im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Personalvertretung diese Haltung respektiere und an der getroffenen – und bewährten – Vereinbarung festhalten möchte.
Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass die Vollversammlungs-Mitschnitte nach Löschung aus der Mediathek natürlich nicht unwiederbringlich verloren sind, sondern an das Stadtarchiv übergeben werden, wo sie in das System zur Langzeitarchivierung digitaler Daten aufgenommen werden, das voraussichtlich im Herbst in Betrieb genommen wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.