Unfallflucht von Fahrradfahrern – Wie lösen andere Städte das Problem?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler) und Richard Progl (Bayernpartei) vom 27.2.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 27.02.2014 Folgendes mit:
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat das Thema „Unfallflucht von Fahrradfahrern“ zum Gegenstand.
Wir haben das Polizeipräsidium München gebeten, uns die bekannten Zahlen der Unfallfluchten von Fahrradfahren mitzuteilen.
Das Polizeipräsidium hat uns hierzu die folgenden Zahlen übermittelt: In den letzten 5 Jahren (2009 - 2013) wurden insgesamt 934 Verkehrsunfallfluchten in der Landeshauptstadt München durch Fahrradfahrer verursacht, hierbei wurden 46 Personen schwer verletzt.
Zur Frage der Kennzeichnungspflicht teilen wir mit, dass die Einführung von Kennzeichen und dem verpflichtenden Abschluss einer Haftpflicht für Fahrräder nicht in der Entscheidungsgewalt der Landeshauptstadt München liegt. Denn es gibt, anders als bei Kraftfahrzeugen, keine gesetzliche Regelung, mit der Radfahrer verpflichtet werden können, ihr Fahrrad zu versichern und mit amtlichen Kennzeichen auszustatten.
Es kann aber schon jetzt davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung einer solchen Kennzeichnungspflicht mit einem Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Eine Haftpflichtversicherung von Radfahrern kann daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Das Kreisver waltungsreferat hat das Thema bei der Tagung der Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden am 13. - 15. Mai 2014 in Hannover angesprochen.Leider hat die Abfrage der beteiligten Städte keine besonderen Ergebnisse ergeben. Bei der Frage nach ähnlichen Anträgen und Problemstellungen lagen den anderen Städten keine Erkenntnisse vor. Wie in München herrscht auch in den anderen Städten die Meinung, dass die Ahndung und Verfolgung von evtl. Unfallfluchten wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht schwierig erscheint.
Auch der Polizei in den anderen Städten lagen zur Problematik keine Erkenntnisse vor.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.