Nachdenken über den Ernstfall: Was tun, wenn Ebola in München ein- trifft?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.7.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die am 24. Juni vom Fragesteller eingereichte Anfrage bezüglich Vorsorgemaßnahmen der LHM wegen der sich ausbreitenden Ebola-Epidemie in Westafrika erlangt dieser Tage durch Pressemeldungen bedrückende Aktualität, wonach auch in Italien (in Rom und Mailand) mittlerweile rund 40 Ebola-Verdachtsfälle registriert wurden. Experten gehen zudem inzwischen von mindestens fünf Stämmen des Ebola-Virus und einer Inkubationszeit von 3 bis 21 Tagen aus – diese Zeitspanne würde ausreichen, daß Virusträger aus Schwarzafrika die tödliche Krankheit – etwa als ‚Flüchtlinge’, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen – auch nach Deutschland tragen. München als Sitz einer Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung, die infolge des ungebremsten Massenansturms von ‚Flüchtlingen’ – ein erheblicher Teil davon aus Schwarzafrika – derzeit völlig überlastet ist, ist leider für die unfreiwillige Begegnung mit dem ebenso ansteckenden wie tödlichen Virus geradezu prädestiniert. Die Gefahr einer Ebola-Ausbreitung in den dichtbesiedelten Lebensräumen Europas ist damit real, was der Frage nach den Vorsorgemaßnahmen der LHM unversehens brennende Aktualität verleiht. – Es stellen sich (ergänzend zur Anfrage vom 24.06.) weitere Fragen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Auf welche Krankheiten hin werden Zuwanderer in der Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Bayernkaserne routinemäßig untersucht?
Antwort:
Nach Asylverfahrensgesetz sind folgende Gesundheitsuntersuchungen festgelegt:
1. eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit,2. eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der At-
mungsorgane,
3. eine Untersuchung auf infektiöse Darmerreger und -parasiten.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen sind in der Erstaufnahmeeinrichtung in der früheren Bayernkaserne für den Fall eines Ebola-Verdachts wie in Mailand und Rom vorgesehen?
Antwort:
Für den Fall eines Ebola-Verdachtes verfügt das RGU über umfassende Verfahrensanweisungen zur Verhütung und Bekämpfung. Dort sind von der Isolation des Indexfalles über Maßnahmen bei Kontaktpersonen, Hygiene, Koordination und Information alle Aufgaben detailliert festgelegt. Diese sind im Verbund mit städtischen und nicht städtischen Partnern und Institutionen beübt und koordiniert.
Frage 3:
In welcher Weise ist für diesen Fall eine Information der Öffentlichkeit vorgesehen?
Antwort:
In der unter Punkt 2 genannten Verfahrensanweisung ist eine Risiko-adaptierte Information der Öffentlichkeit festgelegt.