Zuwanderermassen in der Bayernkaserne – muss die Infrastruktur erneut aufgestockt werden?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 3.7.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Vor dem Hintergrund massiv ansteigender Unterbringungszahlen von „Flüchtlingen“ und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Bayernkaserne wurde erst vor wenigen Monaten die infrastrukturelle und personelle Ausstattung der Aufnahmeeinrichtung aufgestockt; so wurde u.a. eine stationäre Röntgenstation für 595.000 Euro eingerichtet, um Neuzugänge gleich an Ort und Stelle untersuchen zu können. Auch das Personal zur Betreuung der Neuzugänge wurde aufgestockt. – Angesichts der aktuellen Explosion der Zugangszahlen scheinen diese Planungen allerdings bereits wieder überholt. Wie die ‚Süddeutsche Zeitung’ meldete, mußte die Bayernkaserne wegen Überfüllung dieser Tage vorübergehend aus dem bundesweiten Verteilungssystem für Flüchtlinge ‚herausgenommen’ werden. Auch die Infrastruktur zur – u.a. gesundheitlichen – Betreuung der Neuzugänge scheint überlastet; die hygienischen Rahmenbedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung sind nicht optimal, die SZ berichtet: ‚Es tropft von der Decke, die älteren Matratzen stinken.’ – Es stellen sich Fragen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Inwieweit sind angesichts massiv steigender Unterbringungszahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung in der früheren Bayernkaserne weitere Aufstokkungen der Infrastruktur der Einrichtung geplant, insbesondere im Bereich der medizinischen Betreuung?
Antwort:
Die Frage 1 fällt in die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern, auch der Bereich der medizinischen Betreuung. Das RGU führt lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach Asylverfahrensgesetz durch.Frage 2:
Inwieweit betrachtet die LHM – vor dem Hintergrund nicht optimaler hygienischer Rahmenbedingungen – die bestehende Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge als ausreichend, um z. B. die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern? Wie sieht es z. B. mit Quarantänemöglichkeiten aus?
Antwort:
Überall, wo Menschen auf engem Raum zusammen sind, beispielsweise in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, aber auch Unterkünften, können sich Infektionserreger leichter ausbreiten. Bei Meldung von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz ergreift das RGU die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung.