G7- oder G8-Gipfeltreffen auf Schloss Elmau – Auswirkungen für München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 15.7.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 15. Juli 2014 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Anfang Juni 2015 wird auf Schloss Elmau der Gipfel der 8, beziehungsweise 7 stärksten Industrienationen tagen. Der Kreisverwaltungsreferent berichtete im Münchner Merkur vom 11.7.14 (http://www.merkur-online.de/ lokales/muenchen/stadt-muenchen/g8-gipfel-elmau-muenchen-siko-hochfuenf-3693198.html), dass die Vorbereitungen dafür bereits im Gange seien. Unter anderem ist die Rede von ‚Katastrophenschutz’, man rechne mit 1.000 Verletzten Demonstrierenden. Auch von enormen Einschränkungen für die Münchnerinnen und Münchner ist die Rede.
Leider äußerte sich die Chefin der Staatskanzlei Christine Haderthauer gegenüber der dpa bereits lediglich in Law-And-Order-Manier. Gerade in Erinnerung an die letzten Gipfel in München 1992 oder in Heiligendamm 2007 lässt das nichts Gutes erahnen. So bescheinigte das Bundesverfassungsgericht 2007 dem Sicherheitskonzept von Heiligendamm verfassungsrechtlich bedenklich gewesen zu sein und führte aus: ‘An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.’ Neben der Diskussion über die Wahrung der Rechte der Demonstrierenden, sind auch viele unbeteiligte Münchnerinnen und Münchner von den Maßnahmen rund um den Gipfel betroffen.“
Hierzu haben Sie die folgenden Fragen gestellt:
Frage 1:
Welche Veranstaltungen (Empfänge, etc.) werden im Rahmen des G8-Gipfels in München stattfinden?Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen bislang keine Erkenntnisse zu Veranstaltungen vor.
Frage 1.1:
Welche Beeinträchtigungen bedeutet dies für die Münchnerinnen und Münchner? Werden für diese Veranstaltungen oder die Unterbringung von Gästen in München Straßenzüge um die jeweiligen Hotels gesperrt? Welche Orte betrifft dies?
Antwort:
Zu eventuell auftretenden Beeinträchtigungen durch Veranstaltungen oder Unterbringungen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel kann das Kreisverwaltungsreferat noch keine Aussage machen, da ihm keine detaillierten Planungen vorliegen.
Frage 1.2:
Welche Maßnahmen werden für den Transport der Gäste zwischen München und Schloss Elmau ergriffen? Welche Beeinträchtigungen resultieren daraus, insbesondere für den Münchner Verkehr? Werden Lärmstörungen durch Hubschraubertransporte erwartet?
Antwort:
Die G8-Staatschefs werden bei guten Flugbedingungen voraussichtlich vom Flughafen München mit Hubschraubern nach Elmau geflogen. Bei schlechtem Wetter erfolgt der Transport mit PKW auf bestimmten Strekkenvarianten. Die Hauptfahrtrouten müssen:
-in beide Richtungen beschildert werden,
-frei von Verkehr, querendem Verkehr, querendem ÖPNV, parkenden
Fahrzeugen und Baustellen gehalten werden.
Die Polizei geht davon aus, dass die Strecken am An- und Abreisetag der G8-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer für bis zu sieben Stunden gesperrt werden müssen. Das wird zu erheblichen verkehrlichen Einschränkungen führen (beispielsweise zu Rückstaus und Parkproblemen sowie Einstellung von bestimmten ÖPNV-Verbindungen).
Zu etwaigen Lärmstörungen aufgrund der geplanten Hubschraubereinsätze liegen der Landeshauptstadt keine Erkenntnisse vor, insbesondere weil die Flugrouten nicht bekannt sind.Frage 1.3:
In welcher Höhe sind durch die Sperrungen bedingte Geschäftseinbußen zu erwarten? Werden diese kompensiert?
Antwort:
Inwieweit Geschäfte von Sperrungen betroffen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, da die genauen Fahrtrouten nicht bekannt sind.
Frage 1.4:
Welche Kosten werden mit welcher Begründung auf die Stadt München zukommen? Wie werden allgemein die anfallenden Kosten zwischen
Bund, Freistaat und der Stadt München aufgeteilt?
Antwort:
Es ist mit einem Kostenaufwand für die Landeshauptstadt München zu rechnen, der unter anderem durch verkehrliche Maßnahmen (zum Beispiel Aufstellen von Haltverboten, eventuell Versiegelung von Kanaldeckeln) und durch Versammlungsbetreuung entsteht. Eine Entscheidung über die Kostenverteilung liegt aktuell noch nicht vor.
Frage 2:
Wie viele Beschäftigte der Ver waltung und von städtischen und nicht städtischen Unternehmen werden in Vorbereitung des Gipfels einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
Frage 2.1:
Welche ausländischen Sicherheits- und Geheimdienste erhalten Zugriff auf die persönlichen Daten dieser Beschäftigten?
Antwort:
Zu diesem Fragenkomplex liegen der Landeshauptstadt München bislang keine Erkenntnisse vor.
Frage 3:
Ist die Stadt München in die Erstellung des Sicherheitskonzept des Freistaats eingebunden und wann wird dieses ausgearbeitet sein? Falls nein, bis wann erstellt das Kreisver waltungsreferat ein eigenes Sicherheitskonzept?Antwort:
Die Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates, die Branddirektion, ist Mitglied einer Planungsgruppe im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, wobei sie dort bei der Definition von Planungsszenarien und bei der Entwicklung von Einsatzkonzepten unterstützend tätig ist. Die Vorbereitungen laufen derzeit.
Daneben koordiniert die Branddirektion mit dem Rettungszweckverband in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Rettungsdienst- und Hilfsorganisationen, dem THW und dem Landratsamt München die Vorbereitungen für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt München.
Für etwaige Sicherheitskonzepte in Zusammenhang mit Veranstaltungen ist die Hauptabteilung I des Kreisverwaltungsreferats, dort das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, zuständig. Anträge für Veranstaltungen wurden dort bisher nicht gestellt.
Frage 3.1:
Sieht das Sicherheitskonzept (Freistaat und LHM) nach aktuellem Planungsstand das Einrichten von Verbotszonen für Versammlungen innerhalb der Landeshauptstadt München vor?
Frage 3.2:
Falls ja, in welcher Größenordnung?
Antwort:
Der aktuelle Planungsstand ermöglicht keine Antwort auf diese beiden Fragen.
Frage 4:
Wie sollen die Rechte der Demonstrierenden geschützt werden und findet dieser Aspekt Eingang in das Sicherheitskonzept?
Antwort:
Das Kreisver waltungsreferat nimmt die verfassungsmäßigen Rechte von Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern, aber auch kollidierende Interessen Dritter sehr ernst. Wie der Ausgleich der Interessen bei Versammlungen im Zusammenhang mit dem G 8-Gipfel erfolgen wird, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden.Frage 4.1:
Wie stimmt sich das KVR während des Gipfels mit den Einsatzkräften ab? Mit wie vielen Einsatzkräften wird innerhalb der LHM gerechnet?
Antwort:
Das Kreisver waltungsreferat wird sich entsprechend seiner Aufgaben mit den Einsatzkräften abstimmen. Wie das im jeweiligen Aufgabenfeld erfolgen wird, ist noch nicht entschieden.
Dem Kreisverwaltungsreferat ist die Zahl der Einsatzkräfte, die sich während des Gipfels in München aufhalten werden, noch unbekannt. Auch Schätzungen liegen nicht vor.
Frage 4.2:
Im Münchner Merkur vom 11.7.2014 ist die Rede davon, „man rechne immer auch mit Verletzten“, genannt werden ca. 1.000 Personen. Was wird getan um eine Eskalation der Situation zu verhindern und möglichst keine Personen durch Polizeieinsätze zu verletzen?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat ist in die Vorbereitungen zur Gefahrenabwehr eingebunden (siehe Antwort zur Frage 3). Zur Gefahrenabwehr gehört auch die Verhinderung von Eskalationen. Diesem Aspekt wird durch entsprechende Einsatzkonzepte Rechnung getragen.