In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Wie der ‚Münchner Merkur’ dieser Tage mitteilte, gerät durch den anhaltenden Andrang von ‚Flüchtlingen’/Asylbewerbern nicht nur die Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Bayernkaserne an ihre Kapazitätsgrenzen, sondern auch die Münchner Bundespolizei. Allein seit Juni seien ‚über 600 unerlaubt eingereiste Flüchtlinge (...) am Hauptbahnhof aufgeschlagen’. Die Beamten kämen mit ihrer Arbeit kaum noch nach, und wegen der Abfertigung der zahlreichen illegal Eingereisten, die z.B. im EC 188 aus Verona nach München gelangen, seien Polizeibeamte oft stundenlang gebunden.
‚Streifentätigkeiten sind in dieser Zeit nur noch eingeschränkt möglich.’ Vor besondere Probleme würden die Beamten nicht nur durch Sprachbarrieren gestellt, sondern auch durch den ‚sehr unterschiedlichen Zustand’ der Anreisenden. ‚Flüchtlinge’ aus Afrika seien ‚oft in einem schlechten hygienischen Zustand’ (Quelle: http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/ zentrum/fluechtlinge-zug-hauptbahnhof-muenchen-bundespolizei-schlaegtalarm-3722892.html; zuletzt abgerufen: 28.07.2014, 06.01 Uhr).“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Auch in der Münchner Erstaufnahmeeinrichtung in der früheren Bayernkaserne ist die medizinische Untersuchung anhaltend großer Kontingente an neuen Zuwanderern ein Thema – die diesbezüglichen Kapazitäten wurden erst 2013 aufgestockt. Wie ist ein ausreichender Gesundheitscheck illegaler Zuwanderer am Münchner Hauptbahnhof
geregelt (auch unter dem
Aspekt einer Seuchengefahr und ggf. erforderlicher Quarantänemaßnahmen)?
Antwort:
Sobald ein illegaler Zuwanderer einen Asylantrag stellt, wird nach einem entsprechenden Auftrag durch die Regierung von Oberbayern eine Untersuchung nach § 62 AsylVerfG durchgeführt.
Bei Meldungen von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, zu der behandelnde Ärzte bei allen Patienten verpflichtet sind, ergreift das RGU die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung, sowie gegen eine Weiterverbreitung.
Frage 2:
Wie viele illegale Zuwanderer trafen seit Jahresbeginn 2014 am Münchner Hauptbahnhof ein? Wie entwickelte sich diese Zahl seit Jahresbeginn 2012?
Antwort:
Hierzu liegen dem RGU keine Zahlen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der Bundespolizei.