Ihre Anfrage vom 17.06.2014, in der Sie die Personalausstattung der städtischen Heimaufsicht thematisieren, wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Zu den in der Anfrage enthaltenen Fragen möchten wir Ihnen unter Beibehaltung der Anfragestruktur gerne Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurde im Jahr 2013 jedes Münchner Heim mindestens einmal jährlich umfassend kontrolliert?
Antwort:
Die Heimaufsicht/FQA der Landeshauptstadt München hat im Jahr 2013 die 59 stationären Einrichtungen der Altenhilfe und die 54 stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe mindestens einmal kontrolliert. Insgesamt wurden in allen stationären Einrichtungen 173 Prüfungen durchgeführt, was einer Prüfquote von 152% entsprach.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen mit Qualitätsdefiziten häufiger und enger kontrolliert und Einrichtungen, bei denen keine Abweichungen von den gesetzlichen Qualitätsanforderungen (Mängel) festzustellen waren, nur einmal jährlich kontrolliert wurden und werden.
Frage 2:
Werden vom Freistaat Bayern die Kosten für alle Beschäftigten der Heimaufsicht des KVR im Rahmen der Kostentragung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erstattet?
Falls nein, welchen Anteil trägt der Freistaat Bayern und welchen Anteil die Landeshauptstadt München?
Antwort:
Der Freistaat Bayern erstattete im Rahmen der Zuweisung nach Art. 9 Abs. 2 Satz 3 FAG im Jahr 2013 annähernd 52% der Gesamtkosten, die sich auf insgesamt 715.753,92 Euro belaufen und neben den Personalkosten auch Sach- und sonstige Kosten beinhalten.
Frage 3:
Wie viele Stellen (VZÄ) sind bei der Münchner Heimaufsicht eingerichtet?
Antwort:
Die Heimaufsicht/FQA hat insgesamt 13 Vollzeitstellen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe.
Hiervon entfallen fünf Stellen auf Ver waltungskräfte im Bereich der Altenhilfe mit Zeitanteilen für die Behindertenhilfe, fünf Stellen auf Fachkräfte aus dem Bereich Pflege und 3 Stellen auf den Bereich Sozial-/Heilpädagogik aus dem Bereich Behindertenhilfe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teams „Altenhilfe“ und „Behindertenhilfe“ sind bedarfsorientiert bereichsübergreifend tätig.
Die Leitung der Heimaufsicht erfolgt darüber hinaus durch eine „Doppelspitze“, bestehend aus einer Pflegefachkraft und einer Verwaltungskraft.
Frage 4:
Wie viele Stellen (VZÄ) der Heimaufsicht sind derzeit unbesetzt? Wann erfolgt die Besetzung?
Antwort:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bei der Heimaufsicht München eine Stelle aus dem Bereich der Verwaltung nach längerfristiger Erkrankung und anschließender Abordnung sowie zwei Stellen aus dem Bereich der Pflege aufgrund Elternzeit nicht besetzt.
Eine Dienstkraft tritt im September wieder ihren Dienst an. Die Ausschreibung der restlichen Kapazitäten steht unmittelbar bevor; zur Zeitdauer des Stellenbesetzungsverfahrens kann keine konkrete Prognose abgegeben werden, jedoch ist von einer zügigen Nachbesetzung der Stellen auszugehen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.