Schöner Shoppen in Trudering – attraktive Straßenraumgestaltung im Quartierszentrum Trudering
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.3.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Der Umbau und die Aufwertung der Truderinger Straße im Sinne des gestellten Antrags als Sanierungsziel vom Stadtrat wurde bereits mit Beschluss der Vollversammlung vom 27.02.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 10777) beschlossen. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege. Mit Anruf haben wir um Fristverlängerung bei der Beantwortung des Antrages gebeten, die Sie freundlicher Weise gewährt haben.
Zu Ihrem Antrag vom 11.03.2014 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Gegenstand des vorliegenden Antrags ist die Truderinger Straße. Sie fordern eine Gestaltung, die ihre Funktion als Quartierszentrum für den Münchner Osten erfüllt und der z.T. dörflich anmutenden Identität gerecht wird.
Grundsätzlich deckt sich diese Forderung mit den Zielen der Stadtsanierung. Diese Ziele hat die Vollversammlung des Stadtrates am 27.02.2013 als integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Trudering beschlossen und das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ förmlich festgelegt. Vorrangiges Ziel ist die Stärkung des vorhandenen Quartierszentrums. Die Aufwertung und Umgestaltung der Truderinger Straße zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg stellt dabei eine Schlüsselmaßnahme dar. Eine wesentliche Aufgabe ist es, den Verkehr in dem gewachsenen Ortskern zu reduzieren und diesen zu verlangsamen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Identität zu schaffen.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages können wir Ihnen Folgendens mitteilen:
- Der Kfz-Verkehr wird zugunsten der Stärkung der Aufenthaltsfunktion und zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs verlangsamt.Aus Sicht der Stadtsanierung ist die Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße wie oben beschrieben die zentrale Thematik im Sanierungsgebiet Trudering.
So wurde mit o.g. Beschluss die Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Truderinger Straße sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit, Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum und Verbesserung sowohl der fußläufigen Erreichbarkeit als auch mit dem Fahrrad als integriertes Sanierungsziel beschlossen. Das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept sieht, vorbehaltlich der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger, für die Truderinger Straße zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg einen Rückbau der Fahrspuren auf eine pro Richtung unter Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsfalls vor. Des weiteren ist eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr und Erhöhung der Sicherheit in den Kreuzungsbereichen geplant sowie eine Gestaltung, die Wachsamkeit und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weckt, z.B. Engstellen, Fahrbahnverschwenkungen, weiche Separationen/niedere Bordsteinkanten.
- Es wird geprüft, welche weiteren Gestaltungsspielräume sich für breitere Gehsteige, Sitzgelegenheiten, gastronomische Nutzungen und für Baumpflanzungen und öffentliches Grün durch einen Entfall von Stellplätzen in geringem Umfang oder deren Verlagerung ergeben.
Das Baureferat, das mit der Konkretisierung des Umbaus der Truderinger Straße befasst ist, teilte dazu Folgendes mit:
„Gemäß dem Handlungsprogramm ISEK soll in der Truderinger Straße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen werden. Auf der
Grundlage des derzeitig vorliegenden, durch das PLAN erstellten Verkehrskonzeptes können im Abschnitt der Truderinger Str. zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg die Abbiegefahrstreifen entfallen.
Durch die entfallenden Abbiegefahrstreifen könnten Flächenpotenziale für die Neuordnung des Straßenraums gewonnen werden: Die Fläche der bis zu 2,3 m breiten Abbiegefahrstreifen kann den Gehbahnen zugeordnet werden. Die Fahrbahnbreite muss aufgrund des Linienbusverkehrs weiter 6,5 m betragen. Die gewonnene Fläche könnte z.B. entweder gleichmäßig auf beide Gehbahnen aufgeteilt oder schwerpunktmäßig einer der beiden Seiten zugeordnet werden. Abhängig von den Spartenlagen, Einfahrtsbereichen, Bushaltestellen und Verteilung der notwendigen Parkplätze könnten auf einer oder auf beiden Seiten Bäume gepflanzt und Sitzbänke auf-gestellt werden. Bei entsprechenden Breiten der Gehbahnen könnten ggf. Freischankflächen ausgewiesen werden. (...)
Große Flächen der bestehenden Gehbahnbereiche im betreffenden Abschnitt der Truderinger Straße und an den gemäß des Verkehrskonzeptes umzubauenden Knotenpunkten in der Bajuwarenstraße sind jedoch in privatem Besitz. Für die konkrete weiterführende Objektplanung ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer dieser Flächen erforderlich.
Wie vereinbart, sollen diese Maßnahmen in der Projektgruppensitzung Trudering vorgetragen werden.“
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ergeben sich durch eine sinnvolle Anordnung der im Straßenraum heute vorhandenen Parkplätze bereits Gestaltungsspielräume in dem von Ihnen gewünschten Sinne. Zur Frage, ob darüber hinaus die Anzahl der Parkplätze reduziert werden kann, wird aktuell eine Stellplatzerhebung durchgeführt. Daraus sollen qualitative Aussagen über die Auslastung der vorhandenen Parkplätze getroffen werden. Der Erhalt der heutigen Anzahl der Parkplätze entlang der Straße war jedoch eine Forderung aus dem Beteiligungsverfahren in den vorbereitenden Untersuchungen. Daher soll dieses Thema auch im weiteren Verfahren mit den Betroffenen vor Ort diskutiert werden. Die Anzahl und Lage möglicher Baumstandorte ist ebenfalls abhängig von der noch auszuwählenden Variante, der eigentlichen Entwurfsplanung aber vor allen der Lage der Sparten und der Grundstückszufahrten.
- Die Bushaltestellen werden optimal integriert.
Dazu führt das Baureferat aus:
„Wie die Bushaltestellen, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit, zu integrieren wären sowie die Festlegung konkreter Flächendispositionen und Baumstandorte, bedürfte einer konkreten Objektplanung.“
- Es erfolgt eine Beschilderung als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 und ggf. – nach erfolgter Einführung in den deutschen Regelungskanon – eine „Begegnungszone“ nach dem Schweizer Vorbild.
Das Kreisverwaltungsreferat ist laut o.g. Beschluss beauftragt, nach Vorliegen eines Gestaltungsvorschlags für die Verkehrsberuhigung und Auf-wertung der Truderinger Straße, eine geeignete verkehrsrechtliche Festlegung zu treffen. Es hat dazu Folgendes ausgeführt:
„In Übereinstimmung mit der geltenden Beschlusslage plant das Kreisverwaltungsreferat die verkehrsrechtliche Regelung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, der laut STVO mit einer Geschwindigkeit „unter 30“ anzuordnen ist, was in der Praxis Tempo 20 bedeutet. Das Kreisver waltungsreferat weist aber darauf hin, dass für den Erfolg und Akzeptanz der Maßnahme die Verkehrsmenge und die straßenräumliche Gestaltung ausschlaggebend sind.
Die Begegnungszone nach dem Schweizer Vorbild existiert im deutschen Straßenverkehrsrecht nicht und kann daher auch nicht angeordnet werden.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.