Konzertsaal voranbringen, Stadt und Freistaat sollen kooperieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 15.7.2014
Antwort Kulturreferat:
Am 15.07.2014 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister nimmt kurzfristig Gespräche mit dem Freistaat über die Errichtung eines neuen Konzertsaals auf. Hierbei soll die Stadt dem Freistaat auch eigene geeignete Grundstücke, wie beispielsweise das Grundstück an der Herzog-Wilhelm-Straße, als Standort für einen neuen Konzertsaal anbieten. Außerdem soll dem Freistaat der Wunsch vorgetragen werden, dass der neue Konzertsaal auch als Premieren-Kinosaal für das Münchner Filmfest fungieren sollte. Da die Landeshauptstadt München für die Sanierung des Gasteigs Verantwortung trägt, bleibt weiterhin klar, dass die Stadt nicht zur Finanzierung des Konzertsaals beitragen kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag vom 15.07.2014 in dieser Form:
Ein Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister, Herrn Dieter Reiter, und dem Minister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herrn Ludwig Spaenle, hat bereits stattgefunden.
Unabhängig davon arbeitet seit längerer Zeit die Arbeitsgruppe „Konzertsaal München – Standort“ unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an der Konzertsaal-Thematik.
Neben Vertretern der Obersten Baubehörde, des Bayerischen Rundfunks, des Konzertsaal Vereins, des Landesamtes für Denkmalpflege, dem Wissenschaftsministerium nehmen auch zwei Vertreter der Stadt München, konkret von der Lokalbaukommission und dem Kulturreferat teil.
Dort wurden auch Grundstücke der Landeshauptstadt München eingebracht und diskutiert.Bezüglich des Grundstücks Herzog-Wilhelm-Straße (Flurstücke 772 und 774 Sektion I) hat mir das Planungsreferat mitgeteilt, dass bereits anderweitige Nutzungsüberlegungen bestehen. Für den Standort eines neuen Konzertsaals wurde das Grundstück als ungeeignet befunden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.