Kreativquartier besser an benachbarte Viertel und an den ÖV anbin- den – Fußgängerquerung schaffen – Weitere Tramhaltestelle prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Lydia Dietrich und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.3.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Zu Ihrem Antrag vom 03.03.2014 liegen dem Kreisverwaltungsreferat nun die nötigen Informationen vor. Für die uns gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich in Vertretung von Herrn Dr. Blume-Beyerle, der sich derzeit in Urlaub befindet.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch das Verfahren bei der Erteilung von verkehrlichen Anordnungen für Lichtsignalanlagen und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zum Antrag einer signalisierten Querung über die Dachauer Straße in Höhe der Funkerstraße kann das Kreisverwaltungsreferat, das als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Signalanlagen zuständig ist, Folgendes mitteilen:
Für eine verbesserte Anbindung des sogenannten Kreativquartiers durch den Bau einer Signalanlage an der Dachauer Straße auf Höhe der Funkerstraße und den Bau einer neuen Straßenbahnhaltestelle müssten erhebliche verkehrliche Nachteile in Kauf genommen werden.
Bauliche Gestaltung
Der Bau einer Fußgängerschutzanlage würde umfangreiche bauliche Maßnahmen erfordern. So benötigt man für die Fußgänger aus Gründen der Sicherheit und Leistungsfähigkeit 2,50m breite Aufstellflächen neben der Gleistrasse. Die Fahrbahn müsste dafür nach außen verschoben werden, Eingriffe in den/die Baumgräben wären erforderlich. Weitere Aufstellflä-chen mit 2,50m Breite wären zwischen Fahrbahnrand und Radwegen erforderlich. Diese Aufstellflächen werden aus Gründen der Leistungsfähigkeit (kurze Querungsbreiten für die Fußgänger) benötigt. Bei einer Fahrbahnbreite von 6,50m und einer Radwegbreite von 1,60m verbliebe für die Fußgänger auf der Ostseite der Dachauer Straße eine Gehwegbreite von ca. 2,00m.
ÖV-Beschleunigung
Eine zusätzliche Lichtzeichenanlage zwischen den beiden Anlagen Leonrodplatz und Dachauer-/Lazarettstraße ergäbe eine Verschlechterung der Qualität des öffentlichen Verkehrs (ÖV).
Denn selbst bei einer nach dem Münchner Standard minimal zulässigen Grünzeit für die Fußgänger und den notwendigen Schutzzeiten wäre eine signifikante Beschleunigung der Trambahn an der Anlage nicht mehr möglich. Die zusätzlich notwendigen Brems- und Beschleunigungsvorgänge würden die Reisezeiten erhöhen.
Grüne Welle
Ohne ÖV-Eingriffe ist der Streckenabschnitt Leonrodplatz/Lazarettstraße heute für beide Fahrtrichtungen auf der Dachauer Straße koordiniert. Diese Koordinierung könnte bei der Einpassung der zusätzlichen Lichtzeichenanlage in die Grüne Welle nur mehr für eine Fahrtrichtung aufrecht erhalten werden. Für die Gegenrichtung entstünde ein zusätzlicher Halt mit negativen Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung innerhalb des Mittleren Rings.
Bei der Einpassung von Fußgängerschutzanlagen in Grüne Wellen kann die Freigabe für die Fußgänger nur innerhalb eines festgelegten Zeitfensters erfolgen, wodurch längere Wartezeiten für die Fußgänger entstehen können. Der deshalb häufig ans Kreisverwaltungsreferat herangetragene Wunsch nach kürzeren Wartezeiten für die Fußgänger (sofort Freigabe nach Anforderung per Druckknopf) verursacht in der Regel zusätzliche Brüche der Grünen Welle für beide Fahrtrichtungen. Insbesondere bei Fußgängerschutzanlagen wie dieser wäre die Forderung nach einer fußgängerfreundlichen Schaltung mit Nachteilen für die Grüne Welle verbunden.
Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates über wiegen die negativen Einflüsse auf den ÖPNV und die Grünen Wellen den Vorteil kürzerer Wege für einzelne Fußgänger erheblich, weshalb das Kreisver waltungsreferat den Bau der Fußgängerfurt ablehnt.Neue Tramhaltestelle „Funkerstraße“
In einer Stellungnahme zum Antrag lehnen die Stadtwerke München/ Münchner Verkehrsgesellschaft aufgrund der längeren Reisezeit für die Trambahnen den Bau einer zusätzlichen Haltestelle an der Funkerstraße ab.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.