Satzung EineWeltHaus: Gegen Rassismus und Antisemitismus
Antrag Stadträte Michael Kuffer, Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 1.7.2014
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Mit Datum vom 1. Juli 2014 haben Sie den Antrag gestellt, beim Trägerverein EineWeltHaus anzuregen eine Satzungsänderung vorzunehmen. Dazu muss bemerkt werden, dass sich der Verein anlässlich der Inbetriebnahme des EineWeltHauses in München gegründet hat und vom Kulturreferat einen jährlichen Zuschuss zum Betrieb des Hauses erhält. Satzungsänderungen gehören nicht in den Verfügungsbereich des Kulturreferates, sondern sind Teil der internen Vereinsangelegenheiten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Bezogen auf den inhaltlichen Aspekt teilt das Kulturreferat die Einschätzung des EineWeltHauses, dass die bestehende Satzung die von Ihnen gewünschten Inhalte „Förderung von Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus“ in vollem Umfang bereits abdeckt. Vereinszweck (§ 2) ist: „1. (...) die Förderung von Maßnahmen, die geeignet sind, zur Völkerverständigung und Toleranz beizutragen. 2. Hierunter fallen auch Maßnahmen, die der Menschenwürde und der Verwirklichung der Menschenrechte, der Emanzipation, dem Frieden und der Versöhnung sowie dem ökonomischen Gleichgewicht dienen.“ Liest man dazu noch die Präambel (Anlage), auf die der Trägerverein alle Nutzergruppen des Hauses verpflichtet, wird deutlich wie ernst der Auftrag zur Völkerverständigung genommen wird, der jeden Ansatz von Rassismus und Antisemitismus
per se ausschließt.
Bezogen auf den Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt ist sich der Trägerverein seiner herausragenden Rolle in München durchaus bewusst und hat bereits im Juni dieses Jahres eine Stellungnahme zum „Umgang mit dem Israel-Palästina Konflikt im EineWeltHaus München“ verabschiedet, in der steht: „Jede Form rassistischer, antisemitischer oder anti-islamischer Hetze ist mit diesen Grundsätzen unvereinbar und wird im Eine-WeltHaus aufs Schärfste verurteilt.“.Das Anliegen, welches der Antrag verfolgt, ist immanent bereits verwirklicht. Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.