Behinderten-Parkplätze auch bei großen Veranstaltungen wie der Münchner Sicherheitskonferenz ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 12.5.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Erarbeitung eines Konzepts zur Erhaltung von Behindertenparkplätzen bei Großveranstaltungen zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Jede Großveranstaltung schafft einen individuellen Rahmen, der es erfordert, entsprechende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen. Aufgrund dieser vielfältigen Ausgestaltung von Großveranstaltungen sind Verkehrsmaßnahmen nach ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten zu treffen. So fordert z.B. ein radsportliches Großevent andere Maßnahmen als z.B. die Münchner Sicherheitskonferenz oder das Oktoberfest. Diese Individualität der Veranstaltungen setzt immer eine Einzelfallentscheidung über die zu treffenden Verkehrsanordnungen voraus.
Ein generelles Konzept für den Erhalt oder die Schaffung von Behindertenparkplätzen bei großen Veranstaltungen würde den Auswirkungen der grundverschiedenen Veranstaltungen nicht gerecht werden. Jede verkehrliche Anordnung zu Großveranstaltungen wurde und wird in der Regel mit dem Polizeipräsidium München abgestimmt. Soweit erforderlich und möglich, wurden bereits bisher Behindertenparkplätze verlegt oder in Einzel-fällen zusätzliche geschaffen. Dies geschah bislang während des Bayerischen Zentral-Landwirtschaftsfest, dem Tag der Deutschen Einheit, an Allerheiligen, dem Stadtgründungsfest oder an einzelnen Veranstaltungen am Königsplatz. Bei der Einzelfallentscheidung sind der anzunehmende Bedarf sowie die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, damit ein möglichst barrierefreier und vor allem verkehrssicherer Ersatzparkplatz für Menschen mit Behinderung gefunden werden kann. Als Alternative zu Parkplätzen auf öffentlichem Verkehrsgrund kommen hierbei auch kostenpflichtige Stellplätze in öffentlichen Parkgaragen in Frage. So ist zum Beispiel das Parkhaus am Salvatorplatz während der Münchner Sicherheitskonferenz jederzeit erreichbar und verfügt über 8 Behindertenstellplätze.
Bei größeren Veranstaltungen werden entweder durch die Veranstalter selbst oder aber durch die Polizei oder das Kreisverwaltungsreferat entsprechende Informationen u.a. über die Medien rechtzeitig bekannt gegeben. Wobei hier primär der jeweilige Veranstalter in der Pflicht steht.
Im konkret von Ihnen angesprochenen Fall der Münchner Sicherheitskonferenz werden die zur Planung notwendigen Details seitens der Polizei voraussichtlich erst im Januar 2015 vorliegen. Wir werden in den dann stattfindenden Abstimmungsrunden mit dem Polizeipräsidium München Möglichkeiten prüfen, ob und wie die Parkplatzsituation für Menschen mit Behinderung zur Münchner Sicherheitskonferenz, in Bereichen ohne öffentliche Parkgaragen, verbessert werden kann. Erfahrungsgemäß bestehen jedoch bei Veranstaltungen wie der Münchner Sicherheitskonferenz außergewöhnlich hohe Sicherheitsanforderungen, die unsere Einflussnahme bzw. den uns zur Verfügung stehenden Spielraum stark einschränken.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.