Nicht auf den Tunnel warten! Den Englischen Garten schon jetzt für Radfahrer durchgängig gestalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann,
Ursula Sabathil (Freie Wähler), Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) und Stadtrat Richard Progl (Bayernpartei) vom 29.1.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Beschilderung der Gyßlingstraße unter dem Isarring sowie des im Englischen Garten liegenden Teils der Gyßlingstraße als Fahrradstraße zum Gegenstand.
Das Kreisver waltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung: Die antragsgegenständliche Streckenführung ist vom Baureferat seit 2009 als Fahrradhauptroute ausgewiesen, welche im weiteren Verlauf allerdings nicht durch die Gyßlingstraße, sondern durch den Englischen Garten verläuft. Somit besteht eine durchgängig befahrbare, beschilderte Route vom Odeonsplatz bis zum Aumeister – und weiter zur Arena.
Die Gyßlingstraße selbst ist im Bereich der Parkplätze vor der Gaststätte Hirschau und den Tennisplätzen funktionsmäßig hauptsächlich eine „Parkplatzzufahrt“ und ab der ehemaligen Maffei-Werkssiedlung wieder Grund des Englischen Gartens und entsprechend für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Das Radfahren ist hier per Zusatzschild geduldet.Die Hochbrücke über den Isarring ist als Fußweg beschildert (Zeichen 239 StVO), wonach eine fahrende Benutzung für RadfahrerInnen ohnehin verboten ist. Die geschilderte, gefährliche Situation bei Abfahrten beiderseits der Brücke findet also bereits unerlaubt statt, da in diesem Bereich abzusteigen und das Fahrrad zu schieben ist. Auch ist der Weg entlang des Seehauses als Gehweg beschildert, womit auch hier das Radfahren verboten ist.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Grundsatzbeschluss Radverkehr: Öffnung von Einbahnstraßen und Einrichten von Fahrradstraßen“ wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Beschilderung und der baulichen Gestaltung der Radverkehrsführungen durchaus einige Verbesserungen sinnvoll sind, um das Ziel einer Verlagerung des Radverkehrs zu erreichen. Wir stimmen auch mit Ihnen überein, dass Einschränkungen für den Autoverkehr in diesem Bereich vertretbar wären, halten dies aber nicht für erforderlich. Für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem antragsgegenständlichen Streckenabschnitt sehen wir derzeit auf Grund der Verkehrszusammensetzung, des unübersichtlichen Kurvenverlaufs und des kurzen Streckenabschnitts keinen Regelungsbedarf.
Wir werden aber in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung und dem Baureferat Verbesserungen im Bestand anordnen, um den Fuß- und Radverkehr entzerren zu können. Es ist beabsichtigt, durch bestandsorientierte bauliche Anpassungen sowie Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen die Radverkehrsführung unter Vermeidung der etablierten, aber offiziell verbotenen Fahrradroute am Seehaus entlang und über die Fußgängerbrücke auf der offiziellen Route zu verdeutlichen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprechen können. Im Übrigen bitten wir, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 08-14/A 05050 damit geschäftsordnungsmäßig behandelt ist.