Nutzungen des leerstehenden Gebäudekomplexes an der Berg-am-Laim-Straße 38
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 22.5.2014
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit o. g. Antrag beantragen Sie, dass dem Stadtrat über den Leerstand und mögliche Nutzungen des Gebäudekomplexes an der Berg-am-Laim-Straße 38 berichtet wird.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihren Antrag in dieser Form.
Das Gelände Berg-am-Laim-Straße 38 steht im Eigentum des Landkreises München und wurde bisher für die Landwirtschaftsschule genutzt. Das Vorhaben liegt im Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1562, der dort Gemeinbedarfsfläche Erziehung festsetzt.
Nach Aufgabe der Nutzung hat der Landkreis untersucht, ob er dieses Gebäude für Zwecke des Landratsamts als Ver waltungsgebäude des Landratsamts München herrichten kann. Ein entsprechender Vorbescheid wurde Anfang 2014 aber negativ verbeschieden, da vorrangig andere Bedarfe, die der Zweckbestimmung Erziehung entsprechen, geprüft werden sollten. Außerdem war der Standort vom Landkreis für eine Flüchtlingsunterkunft untersucht worden.
Nachdem das Referat für Bildung und Sport Interesse an dem Standort angemeldet hat, finden derzeit Verhandlungen mit dem Landkreis über den Erwerb der Flächen für eine berufsbildende Schule statt, was der Festsetzung des Bebauungsplanes am besten entsprechen würde. Alternativ wäre das Referat für Bildung und Sport auch an der Errichtung eines Regionalhauses für Kinder an diesem Standort interessiert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.