Streichung der integrativen Kinderbetreuung durch das Bundesamt für Migration
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.7.2014
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 17.07.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Kinderbetreuung für die Kinder eingewanderter Eltern, die Integrationskurse besuchen, ab Ende September nicht mehr vom Bundesamt für Migration finanziert werden. Obgleich der Vorstoß, die Kinder künftig in Regeleinrichtungen unterzubringen, grundsätzlich zu begrüßen ist, stellt das in München wegen des Mangels an Betreuungsplätzen ein massives Problem dar. Die Münchner Sozialträger kritisieren daher zurecht vor allem die ersatzlose kurzfristige Streichung der Unterstützung. Auch sind die Aufnahmeregelungen und Einschreibefristen für Kitas und Krippen neu eingereisten Familien oft nicht bekannt und verhindern so eine Kinderbetreuung für die Besucherinnen von Integrationskursen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.07.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Schritte hat das Sozialreferat eingeleitet, um eine Verlängerung der Förderung über den 30. September 2014 hinaus zu erwirken, bis alle Kinder in regulären Betreuungsangeboten untergebracht sind?
Antwort:
Nach Bekanntwerden des Trägerrundschreibens 4/14 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat die Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, mit allen betroffenen Referaten und Integrationskursträgern Kontakt aufgenommen. Abgestimmte Schreiben mit Unterschrift des Oberbürgermeisters sowohl an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch an den Deutschen Städtetag wurden auf den Weg gebracht. Darin wurde um eine dauerhafte Weiterfinanzierung des Angebotes gebeten bzw. sollte das nicht möglich sein, um eine Weiterfinanzierung bis mindestens Februar 2015, so dass genügend Zeit bliebe, in Kooperation mit den Trägerinnen und Trägern zu einer anderen Lösung zu kommen.Frage 2:
Wie groß ist die Summe der wegfallenden Fördergelder?
Antwort:
Laut Aussagen der Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge handelt es sich in der Landeshauptstadt München um eine jährliche Summe von 350.000 Euro.
Frage 3:
Wie viele und welche Träger betrifft die Einstellung der Förderung?
Antwort:
Nach Rücklauf der Trägerbefragung sind von der Einstellung der Förderung betroffen:
- BFZ – Berufliches Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft bfz gGmbH
- TREFFAM – Treffpunkt Familie international
- Deutschinstitut Integra
- InitiativGruppe Interkulturelle Begegnung und Bildung e.V.
- Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.
- Internationaler Bund e.V.
Frage 4:
Wie viele Kurse und Personen, d.h. Mütter/Väter und Kinder sind von der Maßnahme betroffen?
Antwort:
Nach Aussage der Trägerinnen und Träger sind 20 Kurse mit 318 Kindern und 309 Eltern (vor allem Mütter) von der Maßnahme betroffen.
Frage 5:
Wie viele Betreuungsplätze konnten noch nicht in reguläre Einrichtungen überführt werden?
Antwort:
Die Streichung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung trifft nicht die Kinder, die in reguläre Einrichtungen überführt werden könnten, sondern nur die Kinderbetreuung mit einem Betreuungsanteil von unter 10 Stunden in der Woche. An 25 Standorten mit ca. 318 Kinderbetreuungsplätzen liegt das wöchentliche Angebot der Kinderbetreuung bei weniger als zehn Stunden. Hier handelt es sich überwiegend um „Schule mal an-ders“-Kurse. Diese Angebote benötigen keine Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung nach § 45 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII), können jedoch auch keine Betriebskostenförderung nach Art. 19 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) erhalten. Das Konzept dieser Kurse sieht vor, dass Frauen in den Schulen lernen, während ihre Kinder gleich nebenan für die Dauer des Kurses betreut werden. Diese „Schule mal anders“-Kurse werden in der Landeshauptstadt München seit 1999 mit großem Erfolg angeboten. Die Zielgruppe dieser Kurse sind vor allem bildungsferne Frauen, die hier neben dem Deutschunterricht gleichzeitig an die Institution Schule herangeführt werden. Keine andere Stadt in Deutschland, so die Aussage der Regionalkoordinatorin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in München, bietet im Rahmen der Integrationskurse so viele „Schule mal anders“-Kurse an. Viele dieser Frauen würden ihre unter dreijährigen Kinder nicht in eine weiter entfernt gelegene Einrichtung bringen. Neben den Anstrengungen der Landeshauptstadt München, den Versorgungsgrad Schritt um Schritt zu erhöhen, sollte ein so niedrigschwelliges Angebot auch weiter im Angebot bleiben. Dies hieße aber, dass die Stadt andere Fördermöglichkeiten prüfen und eventuell die Finanzierung dieses Angebotes übernehmen muss, wenn sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endgültig aus dieser Förderung zurückzieht. Zwei Träger, TREFFAM und das Deutschinstitut Integra, besitzen jedoch schon die Genehmigung nach Art. 19 BayKiBiG. Beide Träger überlegen derzeit, eine Großtagespflege anzubieten.
Frage 6:
Wie kann, falls die Förderung zum 30. September eingestellt wird, weiterhin eine Betreuung der Kinder von TeilnehmerInnen von Integrationskursen ermöglicht werden?
Antwort:
Dies wird gemeinsam von den Trägern und den zuständigen städtischen Stellen geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.