Verbindungswege in der Maikäfersiedlung freigeben und endlich den Lernprozess bei der GWG-Führung einleiten: „Vernünftiger Umgang mit Nachbarn“
Antrag damaliger Stadtrat Robert Brannekämper (CSU-Fraktion) vom 25.4.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie die GWG auf, die Verbindungswege in der Maikäfersiedlung durch Abbau der Bauzäune freizugeben. Weiterhin fordern Sie die Geschäftsführung der GWG zur Information der Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Anwohnerinnen und Anwohner auf.
Der Inhalt Ihres Antrages fällt in die Geschäftsführungskompetenz der Geschäftsführung der GWG, deren Überwachung dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft obliegt.
Insofern ist weder nach der Gemeindeordnung noch nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine unmittelbare Zuständigkeit des Stadtrates gegeben.
Zu Ihrem Antrag vom 25.04.2014 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Im Rahmen der Erneuerung der Maikäfersiedlung an der Bad-Schachener-Straße 77 – 105 wurde der Neubau einer geförderten Wohnanlage mit Tiefgarage mit 55 Wohnungen und 71 Tiefgaragenstellplätzen errichtet. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurden auch die Freiflächen und Wege erneuert.
Die Errichtung eines Bauzaunes an einer Baustelle stellt eine aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderliche Maßnahme dar und dient dazu, Unbefugte vom Betreten einer Baustelle abzuhalten.
Die ursprünglich geplante Fertigstellung der Freiflächen zum Jahresende 2013 war aus unterschiedlichen Gründen, nicht zuletzt witterungsbedingt, leider nicht möglich. Die Eigentümerinnen und Eigentümer, bzw. die Mieterinnen und Mieter der dort entstandenen Wohnanlagen wurden im November 2013 von dieser Sachlage informiert.
Nach der witterungsbedingten Unterbrechung der Bautätigkeit wurde der Fertigrasen verlegt. Der letzte zur vollständigen Einwurzelung des Rasens erforderliche Rasenschnitt erfolgte in der dritten Juniwoche 2014.Am 15.05.2014 wurde nach Vorliegen der Einbauvoraussetzungen mit ausreichend hohen Boden- und Lufttemperaturen die Olympiamastix-Deckschicht des Verbindungsweges in Ost-West-Richtung eingebaut.
Der wegen der Neuerrichtung der Wohnanlage erforderliche Bauzaun
konnte nach der Abnahme aller vertraglichen Leistungen gegenüber der Ausführungsfirma einschließlich eventuell erforderlicher Mängelbeseitigung am 24.06.2014 abgebaut und der Wegeanschluss im Bereich des öffentlichen Grünzugs an den neuen Verbindungsweg in Zusammenarbeit mit dem Baureferat, Gartenbau, zur Benutzung freigegeben werden.
Der GWG München ist durchaus bewusst, dass die lang andauernde Baustellensicherung für nicht am Bau Beteiligte als unverhältnismäßig lang erschien, obwohl alle betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über die Dauer der Bauarbeiten informiert wurden.
Die ausführende Firma ist jedoch vertraglich verpflichtet, ihre Leistungen bis zur endgültigen Abnahme durch den Auftraggeber zu schützen und eventuelle Beschädigungen zu deren Lasten zu beseitigen. Die vorzeitige Entfernung der Bauzäune und Freigabe der Freiflächen vor der Endabnahme hätte ein Kostenrisiko hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nach sich gezogen. Darüber hinaus wäre das Verkehrssicherungsrisiko für den Wegeanschluss auf dem Grundstück des öffentlichen Grünzugs bei noch nicht erfolgter Abnahme durch das Baureferat, Gartenbau, bei der GWG München gelegen.
Der Vorwurf eines inakzeptablen, europäischen Mindeststandards nicht gerecht werdenden Umgangs mit Menschen wird ausdrücklich zurückgewiesen.
Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie auch alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig sowohl über die Planungen der GWG als auch über die Dauer der Bauarbeiten informiert, so auch davon, dass die Fertigstellung der Wegeverbindung erst im Jahr 2014 erfolgen kann. Zudem wurden die Maßnahmen über den Bezirksausschuss erläutert. Zur Förderung einer guten Nachbarschaft richtet die GWG München weiterhin Mieterfeste aus oder beteiligt sich an den Sommerfesten des Maikäfertreffs.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.