Der Stab hat es sich von Anfang an zum Ziel gesetzt, einzelne Stadtgebiete und deren Bevölkerung nicht durch eine zu hohe Anzahl an Einrichtungen zu überfordern. Bei der Situierung der Unterbringungseinrichtungen muss auch auf Verfügbarkeit von Flächen und die vorhandene soziale Infrastruktur geachtet, diese angepasst und im Bedarfsfall ausgebaut werden (zum Beispiel Angebote der Familienhilfe).
Obwohl die Verteilungsgerechtigkeit ein wichtiger Prüfungsaspekt ist, musste sich der Stab bei den vorgeschlagenen Standorten an einer raschen Bedarfsdeckung orientieren, um das Einquartieren von Flüchtlingen und Wohnungslosen in Zelten oder in Schulturnhallen, wie es in etlichen bayerischen Landkreisen bereits geschieht, abwenden zu können. Dies soll auch künftig sowohl im Interesse der unterzubringenden Menschen als auch der Stadtgesellschaft vermieden werden. Unter diesen sehr komplexen Gesichtspunkten wurde jeder der vorgeschlagenen Standorte bewertet und abgewogen.
Planungen nach einzelnen Standorten:
Die vorausichtlichen Planungen für die Jahre 2014 und 2015 sind im Folgenden dargestellt. Diese Planungen sind noch nicht ausreichend für die Bedarfsdeckung. Es wird also notwendig sein, dass weitere Objekte und Grundstücke in die Planung aufgenommen werden.