Bei Schallschutzfenstern gibt es die Klassen 1 bis 6. Damit das Schalldämmmaß eines Schallschutzfensters berechnet werden kann, muss die Bausubstanz einbezogen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass bei gleichen Verhältnissen der Immission auch unterschiedliche Fenster benötigt werden, da Wände und Gebäude immer Bestandteil der Berechnungen sein sollten. Den höchsten Schallschutz bietet ein Fenster der Klasse 6. In München geht das RGU bei den zum Antrag berechtigten Gebieten davon aus, dass mehrheitlich Klasse 4 beantragt, bewilligt und eingebaut wird. Dies entspricht einer Verglasung, die einen Schalldämmwert von etwa 40 Dezibel aufweist. 10 dB Pegelminderung werden vom
menschlichen Ohr als etwa halb so laut empfunden. Durch den Einbau von Schallschutzfenstern werden Innenschallpegel von etwa 30 dB(A) in der Nacht und 40 dB(A) am Tag, bei denen ungestörtes Schlafen beziehungsweise ungestörte Kommunikation möglich ist, erreicht. Mit dem Antrag verbunden ist eine Prüfung durch das RGU auf Basis der Lärmkarten sowie durch Stichproben eines externen Gutachters.