„Im Namen der Stadt“ – Wer vertritt den Oberbürgermeister?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 25.8.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 25.08.2014 nehme ich Bezug;
in Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„
Auf Seite 2 der heutigen Rathaus-Umschau findet sich folgender Eintrag:
Donnerstag, 28. August, 11.30 Uhr, Lenzfrieder Straße 1
Petra Reiter, Ehefrau des Oberbürgermeisters, gratuliert der Münchner Bürgerin Rosa Huber im Namen der Stadt zum 100. Geburtstag.
Gemäß § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates ist die Vertretung des Oberbürgermeisters ganz klar geregelt und sieht keine außenstehenden Personen vor.
“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie kommt diese Vertretungsregelung zustande?
Antwort:
Es ist bei der Landeshauptstadt München seit Jahrzehnten guter Brauch, dass der Oberbürgermeister, die Frau des Oberbürgermeisters, die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und deren Ehefrauen bzw. Ehemänner sowie die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zu großen Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen gratulieren und Glückwünsche der Stadt übermitteln.
So belegen Aufzeichnungen, dass beispielsweise auch schon die Ehefrauen der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister Erich Kiesl, Helmut Gittel, Klaus Hahnzog, Winfried Zehetmeier, Georg Kronawitter und Christian Ude Geburtstags- und Hochzeitsjubilare besuchten und die Glückwünsche der Stadt München übermittelten.
Daneben werden auch Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrates von der Protokollabteilung gebeten, solche Glückwünsche zu überbringen. Um eineoffizielle Vertretung im Sinne des § 29 Abs. 1 GeschO handelt es sich dabei nicht (siehe Antworten zu Fragen 2 und 3).
Frage 2:
Welche Aufgaben übernimmt die Ehefrau des Oberbürgermeisters (sowie Ehe-/Lebenspartner der weiteren Bürgermeister) im Namen der Landeshauptstadt München und wo ist dies geregelt?
Antwort:
Die Ehe- und Lebenspartner/innen des Oberbürgermeisters und der weiteren Bürgermeister/in sind nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt München keine offiziellen Vertreter/innen der Landeshauptstadt München.
Sie sind jedoch Personen des öffentlichen Lebens und haben als Ehe- und Lebenspartner/innen eine nicht unerhebliche protokollarische Bedeutung, beim Freistaat ebenso wie bei der Landeshauptstadt München. Wie Aufzeichnungen des Stadtarchivs belegen, haben sie seit mindestens den 70-er Jahren Besuche von Alters- und Ehejubilaren wahrgenommen. Dies geschieht in ihrer Freizeit und unentgeltlich.
Frage 3:
Nach welcher Reihenfolge werden die Termine zur Gratulation an 100. Geburtstagen bzw. zu Goldenen Hochzeiten usw. vergeben?
Antwort:
Besuche durch den Oberbürgermeister oder durch ehrenamtliche Stadtratsmitglieder finden erst ab dem 100. Geburtstag und der Diamantenen Hochzeit (60 Ehejahre) statt, soweit ein Besuch durch den/die Jubilar/e erwünscht ist.
Erst seit Mitte der 90-er Jahre erfolgt der größere Teil der Besuche durch Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats. Die Besuche sollen möglichst von den für den Stadtbezirk zuständigen Stadträtinnen und Stadträten wahrgenommen werden. Deshalb hat es sich aufgrund der knappen Vorlaufzeit seit über 20 Jahren bewährt, den größeren Fraktionen die jeweils für den Folgemonat anstehenden Termine anteilig vorzuschlagen und in Listen zu melden. Die Rückmeldungen an die Protokollabteilung erfolgen zumeist durch handschriftliche Vermerke auf den Listen.Von dieser Vorgehensweise wird insbesondere dann abgewichen, wenn Jubilare ausdrücklich den Besuch durch eine bestimmte Person oder Partei wünschen oder bei kurzfristigen Anmeldungen eines Jubiläums, bei der eine schnelle Abfrage für den betroffenen Stadtbezirk zuständigen Stadtratsmitglied erforderlich ist. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass auch kleinere Fraktionen zum Zuge kommen.