HIV-Untersuchungen in der Münchner Asylbewerber-
Erstaufnahmeeinrichtung
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 25.8.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In Bayern findet seit kurzem bei ‚Flüchtlingen’ wieder obligate
Blutunter-
suchungen auf HIV und Hepatitis B statt. Im Gegensatz zur Staatsregierung halten Münchner Stadtpolitiker ebenso wie das Gesundheitsreferat einem Bericht der ‚Süddeutschen Zeitung’ zufolge diese HIV-Untersuchung nicht für angemessen. Sie argumentieren unter anderem, daß die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehle, ein HIV-Test dürfe nur mit ‚informiertem Einverständnis’ der Betroffenen durchgeführt werden. Dazu müßten diese eine Beratung erhalten (nach: www.sueddeutsche.de/muenchen/ bayernkaserne-masern-ausbruch-verschaerft-lage-der-fluechtlinge-
1.2101330; zuletzt abgerufen: 25.08.2014, 4.00 Uhr, KR). – Es stellen sich Fragen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welches Bild lassen die wieder aufgenommenen obligaten Bluttests bei Asylbewerbern erkennen, insbesondere: wie viele HIV-Tests waren positiv (bei welcher Gesamtzahl von untersuchten Asylbewerbern; Angaben für den Zeitraum bis Ende der sechswöchigen Beantwortungsfrist genügen)?
Antwort:
Im Jahr 2014 wurden bisher über 7.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber untersucht. Statistische Zahlen zu HIV-Infektionen werden nicht erhoben.
Frage 2:
Inwieweit beabsichtigt die LHM, sich die Empfehlung der WHO zu eigen zu machen, der zufolge ein HIV-Bluttest das „informierte Einverständnis“ der Betroffenen voraussetzt? Inwieweit sind die Dolmetscherkapazitäten in der Bayernkaserne ausreichend, um Information und Einverständnis einer Vielzahl von „Flüchtlingen“ mit z.T. „exotischem“ sprachlichem Hin-tergrund herzustellen, die häufig auch kein Englisch beherrschen? Inwieweit wäre hierfür die Bereitstellung zusätzlichen Sprachmittlerpersonals erforderlich?
Antwort:
Gemäß § 62 AsylVfG sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber gesetzlich verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen zu dulden. Die Untersuchung – deren Umfang von den einzelnen Bundesländern festgelegt wird – beinhaltet in Bayern eine Blutuntersuchung auf HIV. Nach der bestehenden Gesetzeslage ist damit kein – auch kein informiertes – Einverständnis erforderlich.
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden aber selbstverständlich von den untersuchenden Ärzten in den zur Verfügung stehenden Sprachen informiert.Neue Unregelmäßigkeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung in der
Bayernkaserne
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom (3.9.2014)
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Als Konsequenz aus dem jüngsten Masern-Ausbruch in der Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne empfahl die LHM der Regierung von Oberbayern die Verhängung eines Aufnahmestopps, der zunächst bis zum 09.09. gelten soll.
Gleichwohl registrierten Anwohner in der Zwischenzeit die Ankunft weiterer Busse mit Asylbewerbern. – Auch der von der Lokalpresse mitgeteilte Fall einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen einem Palästinenser und einem Israeli in der völlig überfüllten Bayernkaserne (Quelle: http:// www.tz.de/muenchen/stadt/schwabingfreimann-ort43408/ streit-zwischenfluechtlingen-eskaliert-3828261.html?cmp=defrss; zuletzt aufgerufen: 03.09.2014, 4.47 Uhr; KR) wirft Fragen auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 03.09.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit treffen trotz des Aufnahmestopps für weitere Asylbewerber weiterhin Neuzugänge in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Heidemannstraße ein?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern hat Personen zur Registrierung in ihr Verwaltungsgebäude bringen lassen, ohne dass diese Personen Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bayernkaserne hatten.
Frage 2:
Laut „tz“ kam es am Dienstag, 02.09., in der Bayernkaserne zu einer Tätlichkeit zwischen einem Palästinenser und einem „Israeli“, bei der der letztere eine Schnittwunde am Hals davontrug; die Polizei ermittle wegen versuchter Tötung. In welcher Eigenschaft befand sich der Israeli in der Bayernkaserne – dies angesichts der Tatsache gefragt, dass Israel eigentlichals sicheres Herkunftsland gelten müsste und israelische „Flüchtlinge“ bzw. Asylbewerber eher ungewöhnlich sind.
Antwort:
Hierzu liegen dem Sozialreferat keine eigenen Erkenntnisse vor. Zudem würden diese Informationen dem Datenschutz unterliegen.