Das Fürstenrieder Frühlingsfest 2014 retten – Stadt München soll schnellstmöglich einen Ausweichstandort für das Traditionsfest im Münchner Süden suchen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Kuffer und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 21.2.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Sie haben den Antrag gestellt, die „Stadt München soll schnellstmöglich einen Ausweichstandort für das Fürstenrieder Frühlingsfest 2014 suchen“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Bereits mit Antrag vom 09.04.2013 hatte der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 19 die Prüfung der Brachfläche an der Boschetsrieder Straße (südlich), Ecke Aidenbachstraße (östlich) als Ersatzgelände für ein Frühlingsfest im Stadtbezirk 19 ab dem Jahr 2014 beantragt.
Mit Schreiben vom 24.10.2013 wurde dem BA mitgeteilt, dass die Nutzung dieses Grundstücks als temporärer Veranstaltungsort im Jahr 2014 für das Fürstenrieder Frühlingsfest möglich ist.
Eine Teilfläche des Grundstücks ist als Biotop kartiert. Daher wurde ein entsprechender Gestattungsvertrag über eine unentgeltliche Nutzung zwischen dem Veranstalter und dem Kommunalreferat vorbehaltlich einer positiven Beurteilung aus naturschutzfachlicher Sicht geschlossen.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden folgende Auflagen gemacht, dass
- vor Ort eine exakte Festlegung der zu beanspruchenden Bereiche
durchzuführen ist, wobei die naturschutzfachlich wertvollen Flächen ausgegrenzt und abgemarkt werden sollen,
- die Veranstaltung des Frühlingsfestes nicht auf der als Biotop kartierten Fläche stattfinden darf,
- zu den Baumreihen, auch wegen eventueller Brutvögel, größtmöglicher Abstand gehalten werden soll,- das Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen erforderlich ist und - die ökologische Bauleitung (Umweltbaubegleitung) für die vor Ort durchzuführende Festlegung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen auf Ihre Veranlassung und Kosten durch ein entsprechendes Fachbüro durchgeführt werden muss.
Außerdem mussten für die Entsorgung der anfallenden Abwässer entsprechende Maßnahmen getroffen werden. So wurden folgende Varianten durch das Baureferat Anwesensentwässerung vorgeschlagen:
- Provisorischer Anschluss an einen städtischen Schacht im Gehwegsbereich der Boschetsrieder Straße, der nach Beendigung der Nutzung fachgerecht zurückzubauen wäre.
- Dauerhafte Anschlussmöglichkeit durch einen eigenen Kanalanschluss über einen neu zu errichtenden Anschlusskanal mit einem Revisionsschacht auf dem Grundstück.
Der Veranstalter hat in diesen Auflagen und den damit verbundenen Kosten jedoch unlösbare Probleme gesehen, die für ihn als Festwirt unvertretbar hoch seien. Daher wurde der bereits bestehende Gestattungsvertrag auf Wunsch des Veranstalters aufgehoben.
Bereits bei der Bearbeitung des vorgenannten Antrags des Bezirksausschusses war vom Kommunalreferat geprüft worden, ob ein anderer
Standort auf einem stadteigenen Grundstück im 19. Stadtbezirk, der auch für eine längerfristige Nutzung geeignet ist, zur Verfügung gestellt werden kann. Es wurde jedoch weder im Bestand des Kommunalreferates noch beim Baureferat eine andere Fläche gefunden.
Da auch das Kommunalreferat bedauern würde, wenn dieses Traditionsfest im Münchner Süden mangels geeigneter Flächen aufgegeben werden müsste, wurden auch Flächen in den angrenzenden Stadtbezirken auf ihre Eignung geprüft.
Als Ausweichfläche käme das Flurstück 12683/7 der Gemarkung München, Sektion VII am Candidplatz im an den 19. Stadtbezirk angrenzenden Stadtbezirk 18 (Giesing, s. anliegender Lageplan) in Frage. Eine Nutzung dieser Fläche ist möglich vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Bezirksausschusses sowie bei Erfüllung der Auflagen vom Baureferat-Gartenbau, das dort einen Fußball- bzw. Bolzplatz betreibt. Die Fläche wurde dem Veranstalter des Frühlingsfests bereits als mögliche Ausweichfläche benannt. Eine Veranstaltung auf dieser Flächeim Jahr 2014 war nach Auskunft des Veranstalters jedoch zu kurzfristig.
Auf Vermittlung des Kommunalreferates konnte darüber hinaus eine Fläche an der Boschetsrieder Straße Ecke Drygalsky-Allee, welche sich im Eigentum der Firma E.ON befindet, angeboten werden. Nach Rückfrage bei E.ON war dem Veranstalter jedoch auch hier eine Nutzung für 2014 zu kurzfristig.
Ergänzend hierzu wurde, auf Wunsch von Herrn Bürgermeister Schmid, als Ersatzstandort das Gelände westlich der Tischlerstraße sowie nördlich der Forst-Kasten-Allee geprüft. Betroffen ist das Flurstück 647/0, das dem Referat für Bildung und Sport zugeordnet ist, sowie das Flurstück 647/3, das vom Kommunalreferat ver waltet wird (Plan siehe Anlage). Laut Referat für Bildung und Sport besteht auf dem gesamten Flurstück 647/0 ein langfristiger Erbbaurechtsvertrag mit dem TSV Forstenried, der derzeit in seiner Ausübung auf die Fläche der Tennisplätze beschränkt ist. In der angeforderten Stellungnahme wurde vom Referat für Bildung und Sport darauf hingewiesen, dass das Sportamt den Auftrag hat, angesichts des vorhersehbar höheren Bedarfs an Sportflächen in den nächsten Jahren, keine im Flächennutzungsplan für diesen Zweck gekennzeichnete Flächen anderen Nutzungen zuzuführen und dass derzeit im Rahmen der Sportentwicklungsplanung geprüft wird, wie die vorhandenen Sportvorbehaltsflächen für die Sportinfrastruktur aktiviert werden können. Weitere Informationen zu diesem Flurstück können beim Referat für Bildung und Sport, RBS-SPA-V1, bezogen werden. Das Flurstück 647/3, das vom Kommunalreferat verwaltet wird, ist langfristig an den Freistaat Bayern vermietet.
Das Kommunalreferat bedauert sehr, dass aus dem zur Verfügung stehenden Bestand keine weiteren Vorschläge gemacht werden können; sollten Sie konkrete geeignete Flächen im Auge haben, werden wir Sie gerne unterstützen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann unter http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ DOK/ANTRAG/3459073.pdf abgerufen werden