Warum wird unsere Anfrage „Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in der Nailastraße“ nicht fristgerecht beantwortet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 11.9.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 11.09.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Nachstehende Anfrage haben wir am 19.08.2014 eingereicht:
‚Das Baureferat der Landeshauptstadt München hat am 30.06.2014 eine europaweite Ausschreibung für den Neubau eines Gebäudes in der Nailastraße zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen in Systembauweise bekanntgegeben.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1) Wann hat der Stadtrat über die Ausschreibung für den Bau und die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort Nailastraße Beschluss gefasst?
2) Wenn kein Beschluss vorliegt, wann wird der Stadtrat dazu befasst?!
Obwohl die in der Geschäftsordnung des Stadtrats festgelegte Bearbeitungsfrist von drei Wochen bereits verstrichen ist, ist unsere Anfrage noch nicht beantwortet worden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 11.09.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum wird – obwohl das Thema politisch höchst brisant ist – unsere Anfrage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Wochen beantwortet?
Frage 2:
Was gedenkt der Oberbürgermeister zu unternehmen, damit die Rechte der Stadträte, die als Vertreter der Bürgerschaft Auskünfte bei der Stadtverwaltung einholen wollen, gestärkt werden und die Verwaltung ihre Pflichten erfüllt?Antwort zu Frage 1 und 2:
Nach § 68 Satz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München sind Schriftliche Anfragen durch ehrenamtliche Stadtratsmitglieder an den Oberbürgermeister binnen drei Wochen zu beantworten.
Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist gemäß § 68 Satz 7 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München den Fragestellerinnen und Fragestellern der voraussichtliche Termin für die endgültige Beantwortung mitzuteilen.
Bezüglich Ihrer Anfrage vom 19.08.2014 erging eine solche Mitteilung durch das Sozialreferat am 02.09.2014 mit dem Inhalt, dass Ihnen das Antwortschreiben voraussichtlich im September 2014 zugestellt werden wird.
Dass zur Beantwortung Ihrer Anfrage eine Fristverlängerung notwendig war, ist der hohen Brisanz der Thematik „Flüchtlingsunterbringung im Stadtgebiet“ geschuldet.
Ich schließe mich Ihrer Auffassung an, dass Schreiben jeglicher Art schnellstmöglich und vor allem fristgerecht beantwortet werden sollen. Zeitgleich bitte ich um Verständnis, wenn Fristen im Ausnahmefall überschritten werden, zumal davon auszugehen ist, dass mit fortschreitender Planung von Standorten zur Flüchtlingsunterbringung der Schriftverkehr noch mehr zunehmen wird.
Zu Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 19.08.2014 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Befassung des Stadtrates erfolgte in einer gemeinsamen Sitzung des Kommunalausschusses und des Sozialausschusses am 09. Oktober 2014 im Rahmen der Vorlage des Beschlusses „Programm zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen“ (Nr. 14-20 / V 00955).
Die generelle Beauftragung der beteiligten Referate zur Planung und Umsetzung der für die Unterbringung notwendigen Unterkünfte erfolgte bereits mit Beschluss „Einrichtung eines Stabes Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen“ vom 09.04.2014 (Nr. 08-14 /
V 14274).