Gleich zweimal hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats am gestrigen Mittwoch auf Vorschlag des Kommunalreferats von ihrem Recht Gebrauch gemacht, in Erhaltungssatzungsgebieten ein gesetzli- ches Vorkaufsrecht bei zum Verkauf stehenden Immobilien auszuüben. Durch diese Ausübung werden in zwei Anwesen in den Stadtbezirken Ludwigsvorstadt – Schwanthalerhöhe und Neuhausen – Nymphenburg insgesamt 38 Mietparteien vor eine Verdrängung durch deutlich steigende Mietzinsen geschützt.
„So sichert die Stadt München konsequent bezahlbaren Wohnraum“, freut sich Kommunalreferent Axel Markwardt. „Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts schiebt die Stadt drohender Gentrifizierung einmal mehr den Riegel vor.“
Momentan schützt die Stadt knapp 200.000 Einwohner in 17 Erhaltungssatzungsgebieten. Über 25 Jahre nutzt die Stadt München schon dieses Instrument zum Milieuschutz. Die Landeshauptstadt engagiert sich dafür, preiswerten Wohnraum zu erhalten, den eigenen städtischen Wohnbestand auszuweiten und den Neubau anzukurbeln.