Bürgerbeteiligung beim Bauprojekt Kulturbürgerhaus im 13. Stadtbezirk Bogenhausen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Christiane Hacker, Heide Rieke, Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) vom 18.2.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Ver waltung auf, das konkurrierende Verfahren zum Kulturbürgerhaus im 13. Stadtbezirk Bogenhausen in der Form durchzuführen, dass ein endgültiger Beschluss zum Bauprojekt erst dann dem Stadtrat vorgelegt wird, wenn eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden ist. Dabei sollen den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Überlegungen dargestellt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Für die Planung des Neubaugebiets auf dem Areal der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2016) haben das Amt für Soziale Sicherung einen Bedarf für ein zweites Alten- und Service-Zentrum (ASZ) im 13. Stadtbezirk, das Stadtjugendamt für einen Familientreff und das Amt für Wohnen und Migration für einen durch bürgerschaftliches Engagement getragenen Nachbarschaftstreffpunkt angemeldet. An dem Quartiers-/Bürgerplatz soll erstmals eine integrierte Einrichtung entstehen. In Ergänzung zu den sozialen Einrichtungen hat das Kulturreferat Flächen für Stadtteilkultur (Nutzfläche ca. 180 m², Bruttogrundfläche 290 m²), die je nach Bedarf flexibel mit den Räumlichkeiten des Sozialreferates verbunden werden können, angemeldet.
Als Name der Einrichtung wurde vom Sozial-, Kultur- und Kommunalreferat „13er Bürger- und Kulturtreff“ vorgeschlagen. Im Folgenden wird daher das Vorhaben als „13er Bürger- und Kulturtreff“ bezeichnet.
In den Beschlüssen des Kulturausschusses vom 15.03.2012 (mit Bestätigung in der Vollversammlung am 21.03.2012) sowie des gemeinsamen Kin-der- und Jugendhilfeausschusses und Sozialausschusses vom 11.06.2013 wurden die jeweiligen vorläufigen Nutzerbedarfsprogramme genehmigt. Mit Schreiben vom 12.04.2013 an das Sozialreferat unter Bezug auf den Beschluss vom 11.06.2013 hat der Bezirksausschuss 13 die Auslobung eines Wettbewerbs für die intergenerative Quartierseinrichtung gefordert.
Durch den Bebauungsplan und die oben genannten Beschlüsse zu den vorläufigen Nutzerbedarfsprogrammen wurden die Rahmenbedingungen hinsichtlich Bauraum und Größe für den 13er Bürger- und Kulturtreff festgelegt.
Die Verwaltung hat aufgrund der Stadtratsentscheidungen ein konkurrierendes Verfahren (VOF-Verfahren) durchgeführt, das die städtebauliche Gesamtsituation berücksichtigt. Dabei wurden nach einem vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb mehrere geeignete Planungsbüros zur Abgabe von Ideenskizzen aufgefordert. Am 12. März 2014 fand ein gemeinsamer Termin statt, an dem die eingegangenen Ideenskizzen Vertretern des BA 13 vor der endgültigen Entscheidung vorgestellt wurden. Anregungen und Meinungsbild aus diesem Termin wurden in der Entscheidung berücksichtigt.
Wegen der erforderlichen Anonymität im VOF-Verfahren kann der breiten Öffentlichkeit nur der ausgewählte Entwurf nach Abschluss des Verfahrens vorgestellt werden.
Gemeinsam mit Vertretern des Bezirksausschusses 13 wurde vereinbart, im Herbst 2014 die Planungen der interessierten Bürgerschaft zu präsentieren und die Anregungen in die weitere Ausarbeitung des Entwurfs mit einfließen zu lassen. Damit knüpfen wir auch an die intensive Einbindung des Bezirksausschusses und der Bürgerschaft in der Bauleitplanung des Gesamtareals an. Ihrem Anliegen werden wir damit in der dargestellten Form entsprechen.
Auf Grundlage der Ideenskizze und der eingegangenen Anregungen wird dann die Vorplanung erstellt. Diese wird mit dem Projektauftrag nach Beteiligung des Bezirksausschusses 13 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Um Kenntnis von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.