Straßenausbaubeitragssatzung; Umgestaltung der Eulenspiegel- straße – ohne Anwohner zu belasten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael
Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath
(Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 24.9.2014
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 24.09.2014 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD haben am 11.07.2014 die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beantragt. Diese auch aus unserer Sicht sinnvolle Initiative wird somit eine breite Mehrheit im Stadtrat finden.
Im Fall der vom Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach gewünschten Bepflanzung des Grünstreifens der Putzbrunner Straße, östlich der Eulenspiegelstraße, mit geeigneten Sträuchern und evtl. auch Bäumen wurde seitens des Baureferats darauf hingewiesen, dass neben den Kosten der Bepflanzung zusätzliche Kosten einer Verlegung der Stromzuführung der vorhandenen Straßenbeleuchtung entstehen. Dies führt insgesamt zu einer ‚Verbesserung’ gemäß derzeitiger Straßenausbaubeitragssatzung und würde derzeit eine Beitragspflicht der Anwohner nach sich ziehen.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:“
Frage:
Wenn in den nächsten Monaten die Straßenausbaubeitragssatzung im Stadtrat abgeschafft wird, würde dann im o.g. Fall ebenfalls eine finanzielle Beteiligung der Anwohner entfallen?
Antwort:
Der angesprochene Abschnitt der Putzbrunner Straße ist bereits ordnungsgemäß hergestellt. Die Baumaßnahme ist derzeit zurückgestellt. Bei einer Ausführung der Maßnahme nach Aufhebung der
Straßenausbaubeitragssatzung durch den Stadtrat würden die Anlieger der Putzbrunner Straße nicht an den Straßenumbaukosten beteiligt werden.