Gedenktafel für Nazi-Kollaborateur und Antisemiten – wer ist verantwortlich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf
(Die Linke) vom 17.9.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 17.09.2014 führen Sie Folgendes aus: „
Mehrere Münchner Bürgerinnen und Bürger haben sich bei unserer Ausschussgemeinschaft über eine Gedenktafel beschwert, die für das Ehepaar Stetzko an der Zeppelinstraße 67 angebracht wurde. Laut verschiedener Quellen (s.u.) handelt es sich zumindest bei Jaroslaw Stetzko nachweislich um einen Nazi-Kollaborateur und Antisemiten.“
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wann wurde die Gedenktafel dort angebracht? Wer hat das veranlasst? War dafür eine Genehmigung der Stadt erforderlich?
Antwort:
Die Gedenktafel mit der Inschrift „Hier lebten und wirkten die Eheleute Jaroslaw und Jaroslawa Stetzko für die Freiheit der Ukraine. Wir gedenken ihrer hervorragenden Leistungen. Präsident der Ukraine“ (Wiederholung in Ukrainisch) wurde im Jahre 2010 an dem Gebäude in Privatbesitz Zeppelinstraße 67 angebracht. Sie soll vom damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko veranlasst und enthüllt worden sein. Eine Genehmigung der Stadt war hierfür nicht erforderlich.
Frage 2:
Falls die Tafel von privater Seite angebracht wurde: Kann wirklich jeder und jede eine Gedenktafel anbringen lassen, die von informierten Menschen als Unterstützung für zahlreiche Verbrechen der Nazis und aktuell als Ankündigung künftiger Verbrechen verstanden werden muss?
Antwort:
Grundsätzlich kann jedermann eine Gedenktafel an seinem Privatbesitz anbringen, sofern der Inhalt des Textes nicht gegen Strafgesetze verstößt, die Anbringung den Sondernutzungsrichtlinien und baurechtlichen Bestim-mungen entspricht und der Standort polizei- und ordnungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Bei der Tafel in der Zeppelinstraße 67 sind diese Voraussetzungen erfüllt.
Frage 3:
Eine Gedenktafel für einen ukrainischen Nazi-Kollaborateur im öffentlichen Raum der Stadt ist unerträglich. Darüber hinaus setzte er sich in einer Erklärung vom 30.6.1941 aktiv für die
„Extermination der Juden in der Ukrai-
ne“ ein. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, diese
geschichtsverfälschen-
de Gedenktafel entfernen zu lassen?
Antwort:
Die Gedenktafel befindet sich – wie unter der Frage 1 beantwortet – nicht im öffentlichen Raum der Stadt sondern auf Privatgrund. Zu den Möglichkeiten der Stadt, die Tafel entfernen zu lassen, vgl. Antwort zu Frage 2.