Polizeiliches Führungszeugnis für das Sicherheitspersonal in den Flüchtlingsunterkünften?
Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 30.9.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Wie den Medien zu entnehmen war, sind in Erstaufnahmeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen von dort beschäftigten Mitarbeitern der Sicherheitsdienste Flüchtlinge misshandelt, gedemütigt und erniedrigt worden. Diese kriminellen Handlungen wurden von den Tätern sogar fotografiert. Das beauftragte Sicherheitsunternehmen European Homecare räumte ein, dass ein Subunternehmen wegen des Zeitdrucks infolge neu errichteter Unterkünfte einschlägig vorbestrafte Mitarbeiter einstellte.
Der gleiche Zeitdruck besteht in München mit einer stetig ansteigenden Zahlen von Asylbewerbern und einem deshalb immer größeren Bedarf an Sicherheitspersonal. Außerdem wird für die Funkkaserne der gesamte Betrieb dem Privatunternehmen ORS Deutschland GmbH angetragen. Um
die jüngst zu beklagenden Vorgänge wie in Nordrhein-Westfalen in München zu verhindern, sollte sichergestellt sein, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen in den Flüchtlingsunterkünften polizeiliche Führungszeugnisse vorliegen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 30.09.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wer ist für den Sicherheitscheck der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsdienste in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig?
Antwort:
Der Sicherheitscheck erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
Frage 2:
Liegen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsdienste in den Flüchtlingsunterkünften polizeiliche Führungszeugnisse vor?Antwort:
Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen nach Auskunft der Regierung von Oberbayern Führungszeugnisse vor oder sind angefordert. In Einzelfällen ist es aufgrund zeitlicher Brisanz nicht möglich, im Vorfeld Führungszeugnisse vorzulegen. So wird in Ausnahmefällen teils innerhalb weniger Stunden zusätzliches Sicherheitspersonal benötigt und angefordert; dann werden diese nachgefordert.
Neben den Führungszeugnissen lässt sich die Regierung von Oberbayern auch die Qualifikation jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters vorlegen (§ 34a Gewerbeordnung – GewO, ggf. zusätzliche Sachkunde bzw. Nachweis der IHK-Qualifikation).
Frage 3:
Liegen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Subunternehmern der Sicherheitsdienste in den Flüchtlingsunterkünften polizeiliche Führungszeugnisse vor?
Antwort:
In den Verträgen der Regierung von Oberbayern mit den Sicherheitsdienstleisterinnen und -dienstleistern ist der Einsatz von Subunternehmen ausgeschlossen. Aktuell sind aber auch im Einverständnis mit der Regierung von Oberbayern Subunternehmen tätig, da nur so auf die zusätzlichen Bedarfe reagiert werden kann (zusätzliches Personal teils innerhalb von Stunden, vgl. auch Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
Welche Abstimmungsmodalitäten zwischen der Landeshauptstadt München und der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Überprüfung der Sicherheitskräfte werden durchgeführt?
Antwort:
Es gibt keine Abstimmungsmodalitäten.
Frage 5:
Ist es möglich, dass Sicherheitskräfte mit Vorstrafen in den Flüchtlingsunterkünften beschäftigt werden?
Antwort:
Derzeit sind der Regierung von Oberbayern keine Fälle bekannt, diese Aussage wird jedoch ohne erneute Überprüfung der Unterlagen getroffen.Die Regierung von Oberbayern kann aber nicht auszuschließen, dass Einzelfälle bereits vorliegen oder in Zukunft auftreten, in denen eine Beschäftigung trotz Eintrags einer NICHT einschlägigen Vorstrafe erfolgt.