Zuschüsse für vorletztes Kindergartenjahr für München einfordern
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 16.9.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Auf Ihre Anfrage vom 16.09.2014 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die bis 2013 gebildete Regierung aus CSU und FDP in Bayern hat dafür gesorgt, dass das letzte Kindergartenjahr faktisch kostenfrei für die Eltern geworden ist. Zusätzlich wurde auf Initiative der FDP vereinbart und durch den Bayerischen Doppelhaushalt 2013/2014 beschlossen, dass der Betrag der Eltern für das vorletzte Kindergartenjahr mit 50 Euro pro Kind und Monat bezuschusst wird. Nun hat die CSU-Alleinregierung in Bayern angekündigt, dass sie diesen 50-Euro-Zuschuss für die Eltern nicht mehr gewähren will. Da aber die Mittel im Doppelhaushalt für die Monate für die Monate September bis Dezember 2014 eingestellt sind, stellt sich die Frage, ob die Kommunen dieses Geld noch ausbezahlt bekommen. Zum anderen kündigte die Staatsregierung an, dass sie Mittel für die Qualitätsverbesserung im Kindergartenbereich den Kommunen zur Verfügung stellen will.“
Zu den Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Erhält die LH München vom Freistaat die für die Monate September bis Dezember 2014 die im Haushalt des Freistaats eingestellten Mittel für den Elternbeitragszuschuss für Kinder im vorletzten Kindergartenjahr?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen, erhält bisher keine Mittel für den Elternbeitragszuschuss im vorletzten Kindergartenjahr für die Monate September bis Dezember 2014.
Frage 2:
Wenn nein: Sind Sie, Herr Oberbürgermeister, bereit, auf den Freistaat zuzugehen, um diese Mittel zu erlangen? Wären Sie auch bereit, im Bayeri-schen Städtetag aktiv zu werden, um im Interesse der Kommunen und Eltern die Mittel zu bekommen?
Antwort:
Aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15.07.2014 „Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung“ gehen keine Hinweise auf Mittel zur Elternbeitragsentlastung im vorletzten Kindergartenjahr hervor. Vielmehr soll die staatliche Förderung um jährlich 63 Mio. Euro aufgestockt werden. Dabei soll der Fokus verstärkt auf weitere Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen liegen. Die Ausreichung soll über eine Erhöhung des für die kindbezogene Förderung maßgeblichen Basiswerts erfolgen, sofern die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen den Aufschlag in gleicher Höhe erbringen und sicherstellen.
Das Familienministerium wurde beauftragt, das Verfahren zur Ausreichung der zusätzlichen Förderung mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen. Gemäß der Auskunft des Bayerischen Städtetags vom
01.10.2014 liegen dort noch keine Abstimmungsunterlagen des Familienministeriums vor. Sobald dieses Verfahren eingeleitet ist und damit die nähere Ausgestaltung bekannt ist, wird sich die Landeshauptstadt München am Verfahren über den Bayerischen Städtetag beteiligen.
Zur Elternentlastung für das vorletzte Kindergartenjahr ist anzumerken, dass die Ausreichung im Vollzug mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Im Speziellen hat dies mit der Definition des vorletzten Kindergartenjahres zu tun, da hier die Rückstellung der Einschulung durch die Eltern oder auch die Rückkehr aus der Schule in den Kindergarten aus der Verwaltungsabwicklung für das letzte Kindergartenjahr zu berücksichtigen bzw. rückzurechnen wäre. Dieser Aufwand wäre erforderlich, um z.B. Doppelausreichungen oder Überzahlungen zu vermeiden.
Frage 3:
Liegen der LH München bereits Informationen über die Form der vom Freistaat angekündigten Qualitätsverbesserungsmaßnahmen vor? Gibt es hierzu schon eine Durchführungsverordnung mit Förderkriterien oder ähnliches?
Antwort:
Wie bei Frage 2 bereits aufgezeigt, wird der Terminus „Qualitätsverbesserungen“ pauschal verwendet. Nähere Informationen sind derzeit nicht bekannt. Sie ergeben sich aus den Unterlagen, die dem Bayerischen Städtetag zugeleitet werden. Erst nach der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dasBayKiBiG und die Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) beschlossen. Es ist noch nicht bekannt, ob es hierzu weitergehende Definitionen geben wird.
Frage 4:
Ist bekannt, welche Bedingungen die möglichen Maßnahmen haben und welche eventuell zusätzlichen Kosten damit verbunden wären?
Antwort:
Wie bei Frage 2 bereits aufgezeigt, soll die Ausreichung über eine Erhöhung des für die kindbezogene Förderung maßgeblichen Basiswerts erfolgen, sofern die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen den Aufschlag in gleicher Höhe (63 Mio. Euro) erbringen und sicherstellen. Auch hierzu sind die Abstimmungsunterlagen über die Kommunalen Spitzenverbände abzuwarten, um endgültige Aussagen bzw. Einschätzungen treffen zu können.
Frage 5:
Sollten die Verbesserungen im Bereich des Personalschlüssels liegen, wie glaubt man angesichts der enormen Mangelsituation bei Erzieherinnen eine Verbesserung tatsächlich ver wirklichen zu können?
Antwort:
Es ist bisher nicht bekannt, ob hier Änderungen der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel geplant sind.
Sollte eine Verbesserung des Personalschlüssels (Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel) neu vorgegeben werden, was aus pädagogischer Sicht sehr zu begrüßen wäre, ist eine Realisierung unter den derzeit gegeben Rahmenbedingen auf dem Arbeitsmarkt für pädagogische Dienstkräfte äußerst kritisch bzw. als nicht möglich zu sehen.
Auch hierzu sind die Abstimmungsunterlagen über die Kommunalen Spitzenverbände abzuwarten, um endgültige Aussagen bzw. Einschätzungen treffen zu können.