„Dafür haben wir keine Zeit“ – der bayerische Innenminister bügelt das Städtische Bauamt ab
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.9.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 10.09.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Einem aktuellen Bericht der ‚Süddeutschen Zeitung’ zufolge einigten sich Vertreter des Freistaates und der Landeshauptstadt München im Rahmen eines Treffens auf dem Gelände der früheren McGraw-Kaserne in Giesing, das am Montag, 08.09., stattfand, über Modalitäten der Unterbringung von ‚Flüchtlingen’ in der Kaserne. Dabei soll – der SZ zufolge – der bayerische Innenminister ‚Einsprüche von Beamten des Bauamts abgebügelt haben, die die Notwendigkeit von Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren betont hatten. ‚Dafür haben wir keine Zeit’, soll Herrmann geantwortet haben’ (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mcgraw-kasernecontainer-fuer-fluechtlinge-1.2120759). Der Verdacht ist naheliegend, dass der Innenminister mit dieser Vorgehensweise die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung missachtet hat, zu deren Achtung und
Wahrung der Münchner Stadtrat als gewähltes Gremium der Münchner Einwohnerschaft in besonderer Weise verpflichtet ist. – Es drängen sich Fragen auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.09.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Einwände machten die im SZ-Bericht erwähnten Vertreter des Städtischen Bauamts in der in Rede stehenden Gesprächsrunde geltend?
Antwort:
In dem von Ihnen zitierten Artikel der Süddeutschen Zeitung wird korrekterweise berichtet, dass der von Ihnen vorgebrachte Sachverhalt zwischen dem Bayerischen Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatlichen Bauamt stattgefunden hat. Die von Ihnen gestellte Frage betrifft daher ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr fallen. Mangels eigener Zuständigkeit der Landeshauptstadt München kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgenommen werden.Frage 2:
Welche Position vertrat bzw. vertritt die Rechtsabteilung der Landeshauptstadt?
Inwieweit hat die Rechtsabteilung zur Vorgehensweise des Innenministers ihre Position geäußert? Wenn nicht, warum nicht? Inwieweit ist beabsichtigt, die Position der LHM dem Innenminister gegenüber noch zur Geltung zu bringen und auf den vorgeschriebenen Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren zu beharren? Wenn nicht, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 1.