„Mitglieder der rechten Szene im Umfeld der Bayernkaserne“?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 20.8.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 20.08.2014 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Vor dem Hintergrund verschärfter Anwohnerproteste gegen die ausufernde Situation rund um die mit Asylbewerbern völlig überfüllte Bayernkaserne sah sich der Münchner Polizeipräsident H. Andrä laut Medienberichten zuletzt veranlaßt, nicht etwa mit verstärkten Polizeikräften im Viertel für Präsenz und mehr Sicherheit zu sorgen, sondern Drohungen gegen
‚Rechtsextreme’ auszusprechen, ‚die Hetze gegen Asylbewerber betreiben’. Das ‚Oberbayerische Volksblatt’ berichtete: ‚Laut Andrä halten sich Mitglieder der rechten Szene im Umfeld der überfüllten Bayernkaserne in München auf.’ (Quelle: http://www.ovb-online.de/polizei-geht-gegen-hetzer-3756128.htm
l; zuletzt aufgerufen: 20.08., 4.55 Uhr; KR). Der Polizeipräsi-
dent bleibt damit seiner Linie treu, kündigte er doch bereits zu Beginn seiner Amtszeit unter anderem an, den ‚Verfolgungsdruck auf die rechte Szene’ erhöhen zu wollen (nach: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/poli-zeipraesident-hubertus-andrae-polizeinimmt-neonazis-ins-visier-1.1733798; zuletzt aufgerufen: 20.08., 5.00 Uhr; KR). Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Erfolge im Kampf gegen die „rechte Szene“ kann der Münchner Polizeipräsident im Zusammenhang mit der Beruhigung der Situation rund um die Bayernkaserne vor weisen? (Bitte möglichst Erfolge im Rahmen der sechswöchigen Beantwortungsfrist aufführen!)
Frage 2:
Inwieweit konnte der Münchner Polizeipräsident „Mitgliedern der rechten Szene im Umfeld der überfüllten Bayernkaserne“ auf die Schliche kommen und ihnen ggf. sogar das Handwerk legen?Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu den Fragen 1 bis 2:
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.