Über die Rahmenbedingungen zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft informiert eine Fachveranstaltung am Donnerstag, 20. November, um 14 Uhr im Kulturhaus Milbertshofen, zu der das Amt für Soziale Sicherung im Sozialreferat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung einlädt. Um Anmeldung bis zum 13. November unter
www.afa-sozialplanung.de oder telefo-
nisch unter 89 62 30 44 wird gebeten (Medienvertreter willkommen). Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen können eine Alternative zu stationärer Versorgung sein. Für bestimmte Zielgruppen bieten sie eine individuelle und passgenaue Ver-sorgung. Grundsätzliche Voraussetzungen sind, dass sich die betroffenen Menschen in einer Gemeinschaft wohl fühlen und bereit sind, sich auf ein Gemeinschaftsleben einzulassen.
Hinzu kommen spezielle Bedürfnisse aufgrund von Krankheitsbildern, Diagnosen und persönlichen Lebenssituationen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind für pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen bzw. einer Demenzerkrankung geeignet, wenn die Konzepte darauf abgestimmt sind.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel sechs bis acht Menschen in einer wohnlichen Atmosphäre in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Sie haben zum Rückzug in die Privatsphäre ein eigenes Zimmer, das sie selbst möglichst mit vertrauten, eigenen Möbeln ausstatten. Wohnküche und Wohnzimmer werden von allen gemeinsam genutzt.
Weitere Informationen zur Fachveranstaltung und zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter: