Medizinische Versorgung gesichert? Keine Erreichbarkeit eines Ansprechpartners bei Ebola-Verdacht im Gesundheitsamt
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 9.10.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„
Die Ausbreitung von Ebola in Westafrika ist Besorgnis erregend. Dank einer guten medizinischen Versorgung und der Vorbereitung auf mögliche Ebola-Fälle, besteht derzeit keine Gefahr einer Ebola-Ausbreitung in München.
Vorhandene Schutzmöglichkeiten und die ständige Bereitschaft, Verdachtsfälle jederzeit zu verfolgen, können einen Ausbruch in Deutschland verhindern.
Berichten zufolge konnten Notarzt und integrierte Leitstelle (ILSt) am 21. August 2014 um ca. 17 Uhr im Münchner Gesundheitsamt, Dachauer Straße 90, 80335 München den für Ebola-Verdachtsfälle zuständigen Arzt/ Ansprechpartner nicht erreichen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ist für das Management von hochkontagiösen lebensbedrohlichen Infektionen gut vorbereitet, zu denen auch Ebola-Erkrankungen gehören. Es gibt standardisierte Vorgehensweisen im RGU sowie Maßnahmenpläne von den übergeordneten
Fach- und Sonderbehörden, z. B. vom Robert Koch-Institut (RKI). Alle derzeit laufenden Anpassungen werden umgehend in die RGU-internen Vorgehensweisen integriert und mit den Beteiligten Partnern besprochen.
Den gesundheitsministeriellen Anweisungen folgend besteht im RGU eine infektiologische Rufbereitschaft bzw. Erreichbarkeit, welche in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern als adäquat eingeschätzt wurde.Frage 1:
Steht im Gesundheitsamt rund um die Uhr (24 Stunden) ein Ansprechpartner für Ebola-Verdachtsfälle zur Verfügung?
Antwort:
Zur Erreichbarkeit einer Ärztin/eines Arztes existiert ein dreigliedriges System, welches an die ministeriellen Anforderungen speziell für Ebola-Verdachtsfälle angepasst wurde.
Erstens ist über das „Meldetelefon“ des Sachgebietes Infektionsschutz die Erreichbarkeit eines Arztes von 8.00 – 16.00 Uhr sicher gestellt. Wie bisher erfolgt die Rufbereitschaft per Diensthandy von Freitags bzw. vor Feiertagen ab Kernzeitende bis zum nachfolgenden Arbeitstag 8.00 Uhr. Bei Feiertagskomplexen werden mehrere Handys ausgegeben und der
Leitstelle die konkreten Erreichbarkeitszeiten mitgeteilt.
Für die Zeiten unter der Woche zwischen 16.00 und 8.00 Uhr ist bei der Leitstelle eine Privatnummernliste hinterlegt, über welche die sonst auch zur infektiologischen Rufbereitschaft eingeteilten Kolleginnen und Kollegen erreicht werden können. Dieses Procedere hatte sich in den Vorjahren bewährt und wurde aktuell im Zusammenhang mit der „Ebola-Erreichbarkeit“ von der Regierung von Oberbayern als adäquat eingeschätzt.
Frage 2:
Wenn ja, wie ist der Vorfall vom 21. August 2014 zu erklären?
Antwort:
Am Sonntag, 17.08.2014, war eine infektiologische Rufbereitschaft per Diensthandy etabliert, so dass wir davon ausgehen, dass die rufbereite Ärztin von der Leitstelle hätte erreicht werden müssen. Wenn allerdings, wie der Anfrage zu entnehmen ist, ein
„zuständiger Arzt/ Ansprechpart-
ner“
… „für Ebola-Verdachtsfälle“ im Gesundheitsamt Dachauer Straße 90 – ggf. über Dienstnummern – gesucht wurde, so entspricht dies nicht den getroffenen Vereinbarungen. Umgekehrt kann die Leitstelle natürlich nachts unter der Woche über die Diensthandys niemanden erreichen, da hier die Privatnummernliste gilt.
Zusammenfassend ergibt sich, dass das derzeitige System zwar bisher ausreichend funktioniert hat, dennoch ab Ende Oktober 2014 eine Rufbereitschaft im RGU etabliert wird, für die Werktage außerhalb der Dienstzeit, um noch mehr Sicherheit und Schnelligkeit zu gewährleisten.