Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt München
Antrag Stadträte Christian Müller und Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 1.7.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Sie beantragen, dass sowohl Stadtspitze als auch Stadtverwaltung Kontakt mit dem hierfür zuständigen Freistaat Bayern aufnehmen, um den Freistaat Bayern aufzufordern, für eine Verbesserung der Situation der Flüchtlingsunterbringung in München zu sorgen und die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Bayernkaserne zu entlasten.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass der Herr Oberbürgermeister inzwischen mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten gesprochen hat.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen daher auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
In diesem Gespräch wurde auch über die Eröffnung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen in verschiedenen Bayerischen Regierungsbezirken gesprochen, um die Münchner Einrichtungen, insbesondere die Bayernkaserne, zu entlasten.
Denn trotz Verlegung in Entlastungsstandorte befanden sich am Wochenende 11./12.10.2014 laut Berichten der Regierung über 2.300 Personen in der Bayernkaserne. Mit den Dependancen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes München waren rund 4.000 Personen untergebracht.
Der angespannten Situation bei der Unterbringung ist dringend durch die schnelle Eröffnung von weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen zu begegnen. Nur so kann den prekären Verhältnissen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf wirksam abgeholfen werden.
Zudem hat der Bayerische Ministerpräsident eine schnelle und unbürokratische Bereitstellung erforderlicher finanzieller Mittel für den weiteren Ausbau und die angemessene Betreuung der Menschen zugesagt.
Von Seiten des Ministerpräsidenten wurde ein Gesamtkonzept zur Betreuung von Flüchtlingen in Bayern in Aussicht gestellt. Dazu wird eine Expertenkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Staatsregierung, kommunaler Spitzenverbände, Wohlfahrtsverbände und der Kirchen unter Beteiligung der Landeshauptstadt München eingesetzt, welche ein Kon-zept zur Unterbringung, sozialen Betreuung, gesundheitlichen Versorgung und beruflichen Integration der Flüchtlinge entwickeln soll.
Am 16.09.2014 wurden im Rahmen eines Asylgipfels unter Beteiligung von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter von Seiten des Freistaates Bayern weitere Zusagen gemacht.
So soll der Betreuungsschlüssel in der Asylsozialberatung mit 1:100 sichergestellt werden. Dieses wurde nun lediglich für die Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen beschlossen, nicht jedoch für die Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften, in denen die Bedarfe für eine adäquate Beratung und Betreuung ebenso vorliegen. Gerade zur Förderung der Akzeptanz der vielen zu öffnenden Gemeinschaftsunterkünfte ist eine ausreichend soziale Betreuung zwingende Voraussetzung. Die engagierte Anwohnerschaft ist in die Asylarbeit aktiv einzubinden. Die Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement in den Einrichtungen und die Kontaktpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer. Mit der nun gesetzlich eröffneten Möglichkeit der Arbeitsaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern schon nach drei Monaten ab Einreise in das Bundesgebiet gibt es hier ein weiteres Beratungsfeld in der Asylsozialbetreuung. Die Förderung der Arbeitsaufnahme dient dabei auch der Einsparung im Leistungsvollzug. Viele weitere Beratungsfelder, z.B. Integration in Deutschkurse, gesundheitliche Versorgung, Kinderbetreuung, Schule und Ausbildung können schon aktuell nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Um die Träger zu entlasten und die Asylsozialberatung sicherzustellen, ist der von den Trägern geforderte Eigenanteil aufzuheben. Andernfalls ist davon auszugehen, dass diese die Ausweitung ihres Einsatzes nicht mehr bewältigen können, da ihnen keine weiteren eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Dies wäre angesichts der dramatischen Verschärfung der Flüchtlingssituation nicht zu verantworten.
Ferner ist dringend notwendig, die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab sofort zu realisieren. Der weitaus größte Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird in München aufgenommen und nur vereinzelt mit zeitlicher Verzögerung verteilt. Die Landeshauptstadt München ist nicht mehr in der Lage, für eine ordnungsgemäße Unterbringung und Betreuung zu sorgen. Die vorhandenen Plätze sind bei Weitem überbelegt und es werden bereits Hallen genutzt. Pro Woche treffen derzeit rund 100 unbegleitete Jugendliche ein. Ende September waren bereitsüber 500 junge Menschen im Clearingverfahren. Damit die Verteilung erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass ausreichende Angebote für die Betreuung, Beschulung und Ausbildungsförderung in anderen Teilen Bayerns geschaffen werden.
Das Sozialreferat hat sich deswegen bereits mehrmals seit Anfang des Jahres mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration in Verbindung gesetzt.
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter hat diesen zusätzlichen Bedarf in seinem Schreiben vom 10.10.2014 an den Ministerpräsidenten deutlich gemacht.
Die Landeshauptstadt München unternimmt große Anstrengungen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
Am vom Stadtrat eingerichteten Stab zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen ist sowohl das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration als auch die Regierung von Oberbayern beteiligt. Neben der Suche nach Standorten für Gemeinschaftsunterkünfte geht es hierbei insbesondere auch darum, Ersatzstandorte für die EAE Bayernkaserne zu finden.
Zu den konkreten Planungen erfolgte die Befassung des Stadtrates in einer gemeinsamen Sitzung des Kommunalausschusses und des Sozialausschusses am 09.10.2014 im Rahmen der Vorlage des Beschlusses
„Programm zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen“ (Nr. 14-20 / V 00955).
Die generelle Beauftragung der beteiligten Referate zur Planung und Umsetzung der für die Unterbringung notwendigen Unterkünfte erfolgte bereits mit Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates zur Einrichtung eines Stabes „Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen“ vom 09.04.2014 (Nr. 08-14 / V 14274).
Sowohl von Seiten des Herrn Oberbürgermeisters Dieter Reiter als auch vom Sozialreferat wird der enge Kontakt zu den zuständigen Stellen des Freistaates Bayern aufrechterhalten und fortgeführt, um eine Lösung der in Ihrem Antrag vom 01.07.2014 genannten Anliegen herbeizuführen.Die damit verbundenen Aufgaben werden das Sozialreferat und die gesamte Stadtverwaltung auch in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.