Junkersgelände IV – denkmalgeschützte Halle der Jugend und Kultur zur Verfügung stellen!
Antrag Stadträte Josef Schmid und Tobias Weiß (CSU-Fraktion) vom 13.12.2013
Antwort Sozialreferat:
Sie beantragen, im Zuge der Entwicklung des Jungersgeländes eine der beiden denkmalgeschützten Hallen für die Kultur im Stadtteil und als Jugendzentrum zu nutzen. Hierzu sollte das Kulturreferat zusammen mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) und dem Sozialreferat ein gemeinsames Nutzungskonzept erstellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag vom 13.12.2013 in dieser Form.
Der von Ihnen aufgegriffene Stand der Entwicklung des Junkersgeländes wurde Ihnen auf Ihre Anfrage vom 20.11.2013 von Stadtbaurätin Dr. Merk bereits ausführlich dargestellt.
Zu Ihrem Anliegen, eine Halle auf dem Gelände für die Jugend und Kultur zu nutzen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Kulturreferat und das RBS für sich keinen Bedarf sehen bzw. dem RBS bereits eine nicht denkmalgeschützte Halle als „Sprayer-Location“ überlassen wurde.
Aus Sicht des Sozialreferates/Stadtjugendamt München ist aber der Bedarf für eine überregionale jugendkulturelle Einrichtung gegeben. Die 2012 erstmals durchgeführte Jugendbefragung für München belegt dies auch aus Sicht der jungen Münchnerinnen und Münchner.
Auch die Anfrage bei unseren Kooperationspartnerinnen und -partnern aus der freien Trägerlandschaft ergab, dass Ihre Anregung in den „Jugendkulturellen Szenen“ sehr positiv aufgenommen wurde und entsprechende Bedarfe im Rahmen der Jugendkulturarbeit zur Nutzung eines Hallengeländes gesehen werden.
Die Lage und Größe der benannten Halle und Außenflächen in Allach-Untermenzing würde sich für eine überregionale Jugendkulturwerkstatt mit unterschiedlichen künstlerischen und kulturpädagogischen Schwerpunkten eignen. Beim heutigen Planungsstand für das Gesamtgelände steht dieseHalle aber für eine jugendkulturelle Nutzung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.
Das Kommunalreferat weist in einer Stellungnahme vom 23.03.2014 darauf hin, dass die denkmalgeschützten Hallen auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gewerblich zwischenvermietet sind.
Das Sozialreferat/Stadtjugendamt München beabsichtigt, in Kooperation mit der Sozialplanung des Sozialreferates die Bedarfe zu benennen und entsprechend geeignete Flächen zu sichern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.