Das Taxi ist als Teil des ÖPNV für die Mobilität in München wichtig, besonders für Seniorinnen und Senioren
Antrag Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU-Fraktion) vom 2.12.2013
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Sie haben am 02.12.2013 beantragt, dass die Stadtverwaltung bei der Umgestaltung von Plätzen die Taxistandplätze für Fahrgäste erkennbar und einsehbar anzuordnen habe und dass die Vertretung des Münchner Taxigewerbes nicht nur zu Planungsbeginn mit einer Stellungnahme einzubeziehen, sondern im weiteren Fortgang über sich ergebende Änderungen zu informieren sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt der Angelegenheit betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 02.12.2013 teilen wir Ihnen jedoch Folgendes mit: Die Umgestaltung von Plätzen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Baureferats. In einigen speziellen Fällen wie z.B. beim Bau von neuen Straßenbahnstrecken können auch andere Stellen wie die Stadtwerke Verkehrsbetriebe der Maßnahmeträger sein. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreisver waltungsreferats wird in solche Planungen regelmäßig eng eingebunden.
Die Festlegung von Taxistandplätzen ist bei solchen Planungen nur ein Aspekt von vielen, die bei solchen Planungen zu berücksichtigen sind. Keinesfalls ist die Situierung eines Taxistandplatzes der Hauptaspekt, dem sich alle anderen Belange unterordnen müssen. Bei der Festlegung des Standortes von Taxistandplätzen stehen regelmäßig nicht eine möglichst werbewirksame Präsentation des Taxiangebots, sondern eine zweckmäßige Nutzung der meist knappen öffentlichen Flächen in Abstimmung mit konkurrierenden Nutzungsinteressen, eine verkehrssichere Verkehrsführung oder städtebauliche Belange im Vordergrund. Dennoch wird im Einvernehmen mit der Taxi-München eG als Vertreterin des Taxigewerbes in Taxistandplatzangelegenheiten versucht, bei der Umgestaltung von Ver-kehrsflächen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In einzelnen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass den Wünschen des Taxigewerbes nicht vollumfänglich Rechnung getragen werden kann und Kompromisse eingegangen werden müssen, wie z.B. bei der Reduzierung der Größe der Taxistandplätze am Harras oder am Platz der Opfer des Nationalsozialismus. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung solcher Projekte wird in den zuständigen Gremien des Stadtrats getroffen. Das Entscheidungsrecht über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Taxistandplätzen liegt ohnehin beim örtlichen Bezirksausschuss, sofern nicht durch die baulichen Vorgaben aus Straßenbauprojekten unumstößliche Fakten bei der Lage und Ausdehnung eines Taxistandplatzes geschaffen werden. Sollte also eine bestimmte Planung von diesen Gremien
beschlossen werden, die dem Taxigewerbe Kompromisse abverlangt, so ist diese Entscheidung grundsätzlich, d.h. vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Oberbürgermeisters im Einzelfall, zu akzeptieren.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine grundsätzliche Festlegung treffen können, dass Taxistandplätze künftig bei Straßenbauprojekten nur an für Fahrgäste gut sichtbaren Stellen platziert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.