Bundesmittel aus dem Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ beantragen
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Rathaus Umschau 220 / 2014, veröffentlicht am 19.11.2014
Bundesmittel aus dem Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ beantragen
Antrag Stadträtin Verena Dietl (SPD-Fraktion) vom 14.1.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrem Antrag stellten Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Mit dem Bundesprogramm ‚Toleranz fördern – Kompetenz stärken’ ist ein Bundesprogramm aufgelegt, dass lokale Initiativen und Projekte gegen Rechtsextremismus, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus gezielt unterstützen will. Hierfür sollen Fördermittel für München akquiriert werden, da insbesondere keine Landesmittel dafür zur Verfügung stehen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Zu ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer, dies hängt aber im Wesentlichen damit zusammen, dass für die Beantragung von Bundesmitteln für die Jahre 2015 - 2019 erst Ende September 2014 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Leitlinien und Informationen zum sogenannten Interessenbekundungsverfahren des
neuen Programms „Demokratie Leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ veröffentlicht wurden. Frau Bundesministerin Schwesig hatte im April 2014 in einem Schreiben an den damaligen OB Christian Ude auf die 2015 startende neue Förderperiode und das im 2. Halbjahr 2014 startende Interessenbekundungsverfahren hingewiesen.
Nach umfassender Sichtung von Leitlinien, Programmbereichen und einer kurzfristigen Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen hat sich die FgR jedoch entschieden, von einer Beantragung von Fördermitteln für die LHM abzusehen.
Im Programmbereich „Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“ (Vergleichbar mit den früheren lokalen Aktionsplänen) besteht die Schwierigkeit, dass die LHM selbst keine Mittel erhalten wür-de, sondern ihrerseits je nach Ausgestaltung der lokalen Partnerschaft 0,5 – 1,0 VZÄ für die Abwicklung des Projektes zur Verfügung stellen müsste, damit insgesamt maximal 55.000 Euro jährlich beispielsweise für einen Aktions- und Initiativfonds (z.B. für die Unterstützung einzelner zivilgesellschaftlicher Projekte) durch den Bund zur Verfügung gestellt würden. Da auch die Auszahlung der Mittel aus den Fonds nach den Programmleitlinien letztlich immer an Projekte zum Thema „Jugend“ gehen müssten, die letztjährige Untersuchung zum Thema GMF aber gezeigt hat, dass Rassismus und Rechtsextremismus kein typisches Jugendphänomen in München sind, erschien die Beantragung von Mitteln in diesem Themenbereich nicht sinnvoll.
Daneben hat die FgR versucht, zivilgesellschaftliche Organisationen von der Beantragung von Projektmitteln im Bereich „Förderung von Modellprojekten zu Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF)“ zu überzeugen. Dieser Programmbereich richtet sich besonders an nichtstaatliche Organisationen und ist mit jährlich bis zu 130.000 Euro pro Projektträger wesentlich besser vom BMFSFJ ausgestattet als der Programmbereich „Lokale Partnerschaften für Demokratie“.
Dies kam aber für die in Frage kommenden Träger nicht in Betracht, unter anderem weil sie sich aufgrund ihrer Verfasstheit nicht in der Lage sahen, ein solches Bundesprojekt und den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand (auch unter Mithilfe der FgR) stemmen zu können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.