Münchens ältestes Standl an der Wittelsbacherbrücke retten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Bettina Messinger, Jens Röver, Klaus Peter Rupp und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 14. 8.2014
Antwort Baureferat:
Sie haben am 14.08.2014 beantragt, dass die Stadtverwaltung darstellt, welche Auflagen das Standl bzw. der Kiosk mit Freischankfläche an der Wittelsbacherbrücke erfüllen muss, weil es sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Zudem soll erläutert werden, ob eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung möglich wäre, sofern die Standl-Betreiber alle zwingenden Auflagen verlässlich erfüllen. Für eine Ausnahmegenehmigung wäre Voraussetzung, dass die Toilette dauerhaft öffentlich genutzt werden kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 14.08.2014 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Der von Ihnen genannte Kiosk liegt in der städtischen Grünanlage „Schyrenplatz“ im Landschaftsschutzgebiet „Isarauen südlich des Isarrings“. In Landschaftsschutzgebieten ist es grundsätzlich verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.
Am 12.09.2014 hat ein Ortstermin mit Vertretern des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 18 Untergiesing – Harlaching, des Baureferates, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Kiosk-Betreiber stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass der Betrieb des Kiosks im derzeitigen Umfang keine unvertretbare Beeinträchtigung der Natur bzw. des Landschaftsbildes darstellt.
Das Baureferat hat mittlerweile mit dem Kiosk-Betreiber einvernehmlich einen unbefristeten Vertrag geschlossen, mit dem ihm die Nutzung der städtischen Grünanlage zum Zwecke des Betriebes des Kiosks mit Wirtsgarten im derzeitigen Umgriff gestattet wird. In diesem Vertrag hat sich der Kiosk-Betreiber auch dazu verpflichtet, von ihm aufgestellte Toiletten der Allgemeinheit zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.