Eine neue Richtlinie der Stadt München ermöglicht es den Münchnerinnen und Münchnern, sich ab diesem Jahr mit etwas größeren Weihnachtsgeschenken bei „ihren“ Müllmännern für die geleistete Arbeit zu bedanken. Ab 2014 sind Sachspenden bis maximal 25 Euro ebenso wie Gutscheine, Freikarten, Oktoberfestmarken und Lose bis zum gleichen Betrag erlaubt. Bisher waren ausschließlich Sachspenden bis maximal 15 Euro rechtens. „Wir freuen uns, dass die neue Antikorruptionsrichtlinie die Möglichkeit zur Annahme von Geschenken er weitert“, so Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter des AWM. „Viele Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Müllmännern und der pünktlichen und zuverlässigen Leerung der Tonnen zufrieden sind, wollen dies, ebenso wie die schwere körperliche Arbeit, honorieren. Das kann nun auch in Form von Gutscheinen geschehen.
Wichtig ist, dass ein Sachwert von 25 Euro nicht überschritten wird.“ Bargeld und alle Sachspenden über 25 Euro dürfen weiterhin nicht angenommen werden.
Seit 2001 gilt laut Stadtratsbeschluss für alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Trinkgelder nicht angenommen werden dürfen. Damit wird der besonderen Stellung des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen, da dies dazu beiträgt, den Anschein von Vorteilsnahme abzuwehren. Für die Müllmänner galt auch nach 2001 eine Ausnahmeregelung, die der Oberbürgermeister auf Grund zahlreicher Beschwerden und um eine Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung zu erreichen 2008 aufgehoben hat.
In der neuen Antikorruptionsrichtlinie von 2014 wurden nun die Regeln vereinfacht, um noch besser vor Korruption zu schützen. Sie gilt für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München.