Urbanes Gärtnern I: Flächen für Gemeinschaftsgärten in Neubau- gebieten einplanen Urbanes Gärtnern II: Mobile Gärten auf allen noch nicht bebauten Kasernen- und Entwicklungsflächen ermöglichen Urbanes Gärtnern III: Urban Gardening in allen Stadtvierteln
Anträge Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 21.8.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihren Anträgen Urbanes Gärtnern I, II und III vom 21.8.2014 setzen Sie sich für die verschiedenen Formen des Urbanen Gärtnerns ein.
Da Ihre Anträge inhaltlich in engem Bezug stehen, haben wir die Beantwortung in einem Schreiben zusammengefasst:
„Urbanes Gärtnern I:Flächen für Gemeinschaftsgärten in Neubaugebieten einplanenAntrag:In allen Neubaugebieten werden grundsätzlich bei der Gestaltung der Frei-flächen Flächen für Urbanes Gärtnern eingeplant. J e nach Gebiet könnendie unterschiedlichen Formen des Urban Gardenings, wie z. B. die EssbareStadt, Gemeinschaftsgärten oder auch Krautgärten, realisiert w erden.“
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Möglichkeiten, Flächen für Urbanes Gärtnern mit den Instr umentarien der Stadtplanung darzustellen, werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung seit längerem praktiziert. In Bebauungsplänen mit Grünordnung werden sowohl Flächen für Mietergärten als auch für Terrassengärten als Hinweis dargestellt und sind somit für eine gärtnerisc he Nutzung vorgesehen. Ähnlich können im Zuge einer Freiflächenrahmenplanung sogenannte „Weiße Flächen“ ausgewiesen und als Gartenflächen genutzt werden, wie dies in der Messestadt Riem erfolgt ist.
Für die Umsetzung dieser Flächen als Bereiche zum Gärtnern ist die Initiative und Bereitschaft der Mieterinnen und Mieter vor Ort und der Wohnungsbaugesellschaften bzw. der Hausverwaltungen erforderlich. Dabei kann sowohl individuelles Gärtnern in Parzellen als auch gemeinschaftliches Gärtnern st attfinden.Auch im Bereich von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (SEM) sind Überlegungen zum Urbanen Gärtnern möglich. Dies wird derzeit in den Planungen zum Grünen Band in Freiham praktiziert, indem sowohl Flächen zum Urbanen Gärtnern als auc h gemeinschaftlich nutzbare Obst wiesen vorgesehen werden. Auch bei der SEM-Münchner Nordosten wird
dieses Modell, ebenso wie die Anlage von Münchner Krautgärten in den Freiflächen, eine Rolle spielen.
„Urbanes Gärtnern II:Mobile Gärten auf allen noch nicht bebauten Kasernen- und Entwick-lungsflächen ermöglichenAntrag:Auf allen Kasernen- und Entwicklungsflächen, die in Planung sind, werdenFlächen für mobiles Urbanes Gärtnern bereitgestellt.“
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Planungen für den Wohnungsbau unterliegen generell einem starken Realisierungsdruck, insbesondere auch auf den K onversionsflächen. Die Intervalle für mögliche Zwischennutzungen sind zeitlich sehr klein. Zudem sind oftmals Kontaminierungen, Munitionsbelastungen, ein bestehender Baubetrieb zur Freimachung oder die Verkehrssicherungspflicht limitierende Faktoren. Aus den genannten Gründen k onnten bisher auf klassischen Konversionsflächen noch keine temporären Gärten eingerichtet werden. Bei nicht vorbelasteten Entwicklungsflächen ist die Ausgangssituation für das Urbane Gärtnern günstiger und wird nach Möglichkeit in die Planungen aufgenommen. Als ein Umsetzungsbeispiel ist das St adtentwicklungsprojekt Freiham zu nennen. Hier werden Ideen des Teams Agropolis, dem ersten Preisträger des interdisziplinären Wettbewerbs „open scale“ , aufgegriffen und Urbanes Gärtnern als Zwischennutzung realisiert. Gleiches gilt für den am Freihamer Weg bereits eingerichteten temporären Münchner Krautgarten, der aufgrund der anstehenden Bebauung mit Ablauf dieses Jahres am bisherigen St andort nicht mehr weiter betrieben werden kann. Ein Ersatzstandort wurde bereits in Abstimmung mit dem Kommunalreferat/Stadtgüter München vereinbart und kann für die Saison 2015 zur Verfügung gestellt werden.„Urbanes Gärtnern III:Urban Gardening in allen StadtviertelnAntrag:In allen Stadtvierteln werden Flächen für urbanes Gärtnern bereitgestellt.Dabei werden auch Flächen am Rande v on Parks und Grünflächen sowieRandflächen im öffentlichen Raum untersucht. In die Suche nach geeigne-ten Flächen werden die Bezirksausschüsse eingebunden.“
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Derzeit gibt es bereits eine große Anzahl verschiedener Formen des Urbanen Gärtnerns und von Initiativen in der Stadt, vom Guerilla-Gardening über Kraut- und Gemeinschaftsgärten bis hin zu den Kleingärten. Eine möglichst günstige Erreichbarkeit von Standorten zum Urbanen Gärtnern ist im Interesse insbesondere der Mieterinnen und Mieter im Geschoßwohnungsbau Münchens, die keine Möglichkeit zum Gärtnern haben. In den dicht bebauten Stadtquartieren sind im Bestand die Potentiale auf Grund der Flächenknappheit und der Nutzungskonkurrenzen im Bereich der öffentlichen Grünflächen sehr gering. Hier können aber im Geschosswohnungsbau bei Bedarf Flächen für kleine Gartenpar zellen als Mietergärten nachträglich eingerichtet werden.
Münchner Krautgärten können dagegen auf landwirtsc haftlichen Flurstükken siedlungsnah im Übergangsbereich zum Münchner Grüngürtel eingerichtet werden, wobei es auch hier durch Bodenbelastungen oder fehlende Wasserversorgung Einschränkungen gibt. Dennoch wird versucht, den „Krautgartenring“ um München schrittweise weiter zu verdichten – „ein neuer Standort jedes Jahr“ –, wozu der 2014 gegründete Standort in Solln seinen Beitrag leistet.
Die vorgeschlagene Einrichtung von Gelegenheiten zum Gärtnern in P arks und öffentlichen Grünanlagen wurde vom Baureferat, Hauptabteilung Gartenbau, untersucht und zeigte dabei die sich ergebenden Schwierigkeiten auf: „Anfragen zur gemeinschaftlichen Anlage und gärtnerischen Bewirtschaftung von Flächen erreichen auch das Baureferat immer wieder. Die öffentlichen Grünflächen in München dienen den Besucherinnen und Besuchern aber in erster Linie zur allgemeinen Erholung und unterliegen der Grünanlagensatzung.“
Wie bereits er wähnt, ist es mit der Bereitstellung von Flächen zum Urbanen Gärtnern alleine nicht getan. Vielmehr sind Initiativen vor Ort erforderlich, die erst die Realisierung von Projekten ermöglichen. Die Gartenprojekte „Essbare Stadt“, der „Generationengarten“ nördlich des Petuelparks oder der „Isarbalkon“ an der Corneliusbastion im öffentlichen Raum gehenauf Initiativen zurück, konnten abgestimmt und realisiert werden. Eine Einbeziehung der Bezirksausschüsse bei Flächen zum Urbanen Gärtnern ist deshalb zusätzlich sehr hilfreich.
Zusammenfassung
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung setzte sich mit Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13752 „Urbanes Gärtnern in München – Analyse und Grundsatzbeschluss“ Anfang dieses J ahres bereits intensiv mit dieser Thematik auseinander. Dabei konnten, ganz im Sinne der gestellten Anträge, sowohl die bisherigen Initiativen als auch die künftigen Schritte zu einer Förderung des Urbanen Gärtnerns ausführlich dargestellt werden. Im Hinblick auf die Vielfalt der verschiedenen Urban-Gardening-Projekte gibt in diesem Beschluss eine Übersichtskarte (Anlage 1 des B eschlusses) einen Überblick. Der Beschluss der Vollversammlung des St adtrates erfolgte am 19.02.2014. Die Stadtverwaltung München wird, wie im o. g. Beschluss dargestellt, weiterhin mit verschiedenen Referaten zahlreiche Projekte zum Urbanen Gärtnern begleiten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.