Grillsaison 2015 – unbeschwertes Grillieren im Freien
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 23.9.2014
Antwort Baureferat:
Sie haben am 23.9.2014 beantragt, der Stadtrat möge die Anschaffung und den Betrieb von öffentlichen Elektrogrills nach dem Vorbild der Stadt Zürich beschließen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch, da es sich um Maßnahmen im Rahmen des Grünanlagenunterhalts handelt, eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine be-
schlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.9.2014 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Die Stadt Zürich hat an den beiden Standorten Seeanlagen beim Zürihorn und beim GZ (Gemeindezentrum) Wollishofen jeweils einen Elektrogrill aufgestellt. Dort ist es jedermann erlaubt kostenlos zu grillen, nach 15 Minuten erfolgt eine automatische Abschaltung der elektrischen Wärmezufuhr, falls kein weiterer Bedarf besteht. Die Investitions- und die jährlichen Unterhaltskosten werden von der Stadt Zürich getragen. An allen anderen rund 150 Picknickplätzen sind, wie in München, Grillstellen ausgewiesen. Dorthin muss von den Besucherinnen und Besuchern die Ausstattung mitgebracht werden.
Ein Elektrogrill des selben Fabrikats wie in Zürich, wird in der Stadt Hamburg angeboten. Dort wurde eine Grillstation in der Wiese am Michel durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte errichtet. Ein Betreiber leistet die Betreuung der Station in der Betriebszeit von April bis Oktober. Für die Nutzung muss ein Betrag von einem Euro entrichtet werden.
Von dort stehen uns genaue Daten zu Investitions- und Unterhaltskosten zur Verfügung. Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich auf rund 38.000 Euro (u.a. Anschaffung der Grillstation, Herstellen eines Stromnetzund Anlagenanschlusses und die Fundamentierung). Die Unterhaltskosten beliefen sich 2013 auf rund 5.300 Euro. Da der Betreiber nicht kostendekkend arbeiten kann, leistet die Stadt eine Betriebskostenpauschale von rund 4.800 Euro jährlich.In Ihrem Antrag schlagen Sie ein Pilotprojekt mit jeweils einem Elektrogrill im Ost- und Westpark vor. Sie gehen davon aus, dass sich mit diesem Angebot die Belästigung von Anwohnern und anderen Parkbesuchern
durch die Rauchwolken der vielen Holzkohlegrills in den Parkanlagen deutlich verringern würde und auch am Flaucher könnte ein Elektrogrill als alternatives Angebot die Situation entspannen. Sie sind darüber hinaus der Meinung, dass solche Grill-Standorte das Freizeitniveau in München und damit die Lebensqualität in der Großstadt erhöhen. Der Rückgang der Schäden in den Parkanlagen dürfte die laufenden Kosten des Betriebs aufwiegen.
Nach Einschätzung der Städte Zürich und Hamburg sind Elektrogrills auf Grund der hohen Investitionskosten nur an einzelnen, kleinräumigen Standorten sinnvoll, an denen das Grillen nachgefragt wird, jedoch auf Grund der Rauchentwicklung durch Holz- oder Gasgrills nicht zugelassen werden kann. Einen Ersatz für die nach der Münchner Grünanlagensatzung zugelassenen holz- oder gasbefeuerten Grills können Elektrogrills in den großen Grillbereichen der Parkanlagen nicht leisten. Die Nachfrage zum Grillen in der freien Natur der Parks und Grünanlagen einer Großstadt kann nur durch die bereits angebotenen Grillbereiche gedeckt werden. Ebenfalls die Grillausstattung vollumfänglich dafür bereitzustellen, übersteigt die wirtschaftlichen Möglichkeiten erheblich.
Es macht daher wenig Sinn ein Pilotprojekt durchzuführen, da auch bei positiven Erfahrungen daraus die Parkanlagen der Landeshauptstadt München nicht mit Elektrogrills in dem Umfang ausgestattet werden könnten, dass der Bedarf auch nur annähernd zufrieden gestellt werden kann. Am Flaucher scheiden Grillstationen für Elektrogrills gänzlich aus, da im Hochwasserbett der Isar keine Stromleitungen verlegt werden dürfen. Entsprechend der Grünanlagensatzung sind in den Grillbereichen nur Geräte zugelassen, die einen ausreichenden Abstand vom Boden aufweisen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das Baureferat (Gartenbau) kontrolliert, sodass durch das Grillen keine Schäden an der Vegetation entstehen, die im großen Umfang Kosten verursachen. Daher würden Elektrogrills auch keine Kosten vermeiden, die dann zu deren Anschaffung und Unterhalt eingesetzt werden könnten.
Auf Grund der vorgenannten Maßgaben wird das Baureferat (Gartenbau) in den bestehenden Grillbereichen der Parks und Naherholungsgebiete keine Elektrogrills aufstellen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.