Sicherheit der Kinder an den Bushaltestellen der Ferienfreizeit
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Hans Podiuk und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 20.8.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Mit Schreiben vom 20.8.2014 richteten Sie die im Betreff genannte Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister und führten hierzu als Begründung aus:
„In diesen Sommerferien kam es vermehrt vor, dass die Bushaltestellen für die Ferienfreizeit zwar mit Halteverbotsschildern ausgestattet waren, sich aber verschiedene Kfz-Nutzer nicht daran halten. In der Konsequenz mussten einige Busse auf der Straße in der Fahrspur halten. Dies stellt eine Gefährdung vor allen für Kinder dar.
Es wurden mehrere solche Situationen von den Haltepunkten am Alten Botanischen Garten sowie in Pasing an der Josef-Felder-Straße berichtet.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat das Kreisverwaltungsreferat mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt. Ihre Fragen werden in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie wird die Einhaltung des Halteverbots kontrolliert?
Antwort:
Für die vom Stadtjugendamt organisierten eintägigen Erlebnisreisen werden vom Kreisverwaltungsreferat Anfahrtszonen für Busse des Stadtjugendamtes in Form von Haltverbotszonen auf öffentlichen Verkehrsgrund angeordnet. Für die diesjährigen Sommerferien wurden, wie vom Stadtjugendamt beantragt, an den Örtlichkeiten Alter Botanischer Garten (Elisenstraße), Giesinger Bahnhofsplatz (Schlierseestraße), Scheidplatz (Belgradstraße) und Pasing (Josef-Felder-Straße) mobile Haltverbotszonen mit entsprechenden Zeitzusatz durch das Baureferat-Verkehrszeichenbetrieb eingerichtet. An all diesen Örtlichkeiten herrscht bereits durchgängig ein hoher Parkdruck. Daher ist davon auszugehen, dass die sog. „Falschparker“, bewusst diese Flächen nutzen um ihr Fahrzeug abzustellen.
Die Überwachung zur Freihaltung der Anfahrtszone obliegt dem Antragsteller und nicht der Kommunalen Verkehrsüber wachung beziehungsweise der Polizei. Die Polizei wird jedoch mit der Anordnung der Haltverbots-zo-nen durch das Kreisverwaltungsreferat gebeten diese verkehrlich zu betreuen.
Laut Stellungnahme des Stadtjugendamtes wurden die Haltverbotszonen täglich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl morgens und abends betreut und bei Bedarf die Polizei informiert um notwendige Abschleppungen durchzuführen. Das Polizeipräsidium München teilte auf Anfrage mit, dass es je nach Einsatzlage den Polizeiinspektionen nicht immer möglich ist, die angeordneten Anfahrtszonen in ihrem Bereich zu den Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeiten zu über wachen. In diesen Fällen wird die Missachtung des Haltverbots im Rahmen der Einsatzabarbeitung übernommen. Das Problem freier Einsatzmittel ist insbesondere während der Spitzenzeiten des Berufsverkehrs gegeben.
Somit kam es an den beiden Örtlichkeiten dazu, dass entweder die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges nicht zeitgerecht ermittelt und informiert beziehungsweise die Abschleppmaßnahme nicht zeitgerecht erfolgen konnte.
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden durch die Verkehrsüber wachung ergriffen, um dies für die Zukunft zu vermeiden?
Antwort:
Die beteiligten Stellen haben sich darauf verständigt, dass der Geltungszeitpunkt der Haltverbotszone jeweils um eine halbe Stunde zeitlich nach vorne verlegt wird. Somit besteht für die Beteiligten die Möglichkeit situations- und zeitgerecht reagieren zu können. Zudem wird vom Stadtjugendamt geprüft, inwieweit die Anfahrtszone als solche auch für die Allgemeinheit deutlich erkennbarer wird. Sei es zukünftig das Aufstellen von Leitkegeln im Bereich der Anfahrtszone oder das Positionieren von Informationstafeln im Gehwegbereich. Der bereits verwendete Zusatz an der Haltverbotsbeschilderung „Busse Stadtjugendamt frei“ wird zukünftig geändert in „Anfahrtszone Stadtjugendamt“. Durch diese Änderung soll die Notwendigkeit der eingerichteten Haltverbotszone besser hervorgehoben werden.
Das Stadtjugendamt teilte am 23.10.2014 mit, dass erstmals in den Osterferien 2015 beim Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) eine Haltestelle für die Ausflugsgruppen eingerichtet wird. Die langfristige Nutzung des ZOB als zentrale Haltestelle wird seitens des Stadtjugendamts angestrebt. In den Weihnachtsferien 2014/2015 wird es letztmals die Bus-Haltestellen am Hautbahnhof, Giesinger Bahnhofsplatz und Scheidplatz geben. Die Bus-haltestelle in Pasing ist auf Grund der nicht wirksam erwiesenen Gegenmaßnahmen vom Sommer 2014 aufgehoben.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sind alle Beteiligten zuversichtlich die Sicherheitsmaßnahmen für das Ein- und Aussteigen der Kinder bei den Ausflugsfahrten zu gewährleisten.