„Flüchtlinge“ auf dem Olympiagelände – Münchner raus, Asylanten rein?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 20.10.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 20.10.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Berichten der Tagespresse ist zu entnehmen, daß Asylbewerber ab sofort aufgrund der völlig desolaten Situation der Bayernkaserne in zahlreichen Ausweich- und Notunterkünften im Stadtgebiet untergebracht werden sollen. Insbesondere berichteten Medien in den letzten Tagen über die geplante bzw. bereits erfolgte Einquartierung von ‚Flüchtlingen’ in der VIP-Lounge im Olympiastadion, in der Event-Arena auf dem Olympiagelände (sowie angegliederten Gebäuden) und auf dem Tollwood-Areal. Für viele Münchnerinnen und Münchner wird nicht nur der Anblick hunderter Asylanten, viele davon aus Schwarzafrika, in dem bislang beliebten und ruhigen Freizeitareal gewöhnungsbedürftig sein; auch unvermeidliche Begleiterscheinungen der Einquartierung dürften schon bald für Gesprächsstoff sorgen. Auch die faktische Beschlagnahmung von Münchner Infrastruktureinrichtungen wie etwa Sportstätten für die Unterbringung von ‚Flüchtlingen’ wird nicht überall auf Verständnis und Gegenliebe stoßen. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 20.10.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Asylbewerber sollen je a) in der VIP-Lounge, b) in der Event-Arena (mit angegliederten Gebäuden), c) auf dem Tollwood-Areal untergebracht werden?
Antwort:
Die VIP-Lounge verfügt über eine maximale Kapazität von 180 Plätzen, die Event-Arena von maximal 130 Plätzen. Für das Tollwood-Areal kann derzeit noch keine genaue Angabe gemacht werden.
Frage 2:
Wie lange sollen die einquartierten Asylbewerber an den genannten drei Örtlichkeiten je untergebracht bleiben – dies gefragt vor dem Hintergrund, dass es sich bei den genannten Örtlichkeiten um Infrastruktureinrichtun-gen handelt, die bislang der Freizeit und Erholung der Münchner Bevölkerung dienten; und dass z.B. auf dem Tollwood-Gelände auch heuer wieder das beliebte Festival stattfinden soll/sollte.
Antwort:
Zur Frage der Dauer des Verbleibs der Asylbewerberinnen und der Asylbewerber in den jeweiligen Örtlichkeiten kann aktuell keine endgültige Antwort gegeben werden; dies wird im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) situationsbedingt entschieden. Das Tollwood-Festival kann ohne räumliche Einschränkungen stattfinden und ist von der geplanten Unterbringungsmaßnahme nicht betroffen.