Unruheherd Bayernkaserne: Um wen handelt es sich bei den blauen TEAM-Mitarbeitern?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 12.8.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Schreiben vom 12.8.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Kommunalreferat wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„
Im Bereich der Heidemannstraße zwischen der Zufahrt zum Euro-Industriepark einerseits und der JET-Tankstelle andererseits ist seit ca. zwei Wochen immer wieder offenbar offizielles Personal in blauen Monturen beim Patrouillieren entlang des Grünstreifens zu beobachten, der bei gutem Wetter zahlreichen Bewohnern der Asylantenunterkunft in der Bayernkaserne als beliebter Aufenthaltsort dient. Die Monturen dieses Personals tragen in gut lesbaren weißen Lettern die Aufschrift ‚TEAM’. Aufgaben und Kompetenzen dieses Personals sind für Außenstehende nicht erkennbar. – Dies wirft Fragen auf.“
Sie fragen den Herrn Oberbürgermeister:
Frage 1:
Um wen handelt es sich bei dem blaugekleideten Personal – sind hier Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes am Werk? Handelt es sich um öffentliche Angestellte der Verwaltung der Asyleinrichtung?
Antwort:
Die Mitarbeiter mit der Aufschrift „TEAM“ sind von der Regierung von Oberbayern beauftragt.
Frage 2:
Welche Aufgaben nimmt dieses Personal konkret wahr? Über welche Befugnisse verfügt es, insbesondere gegenüber Bewohnern der Asyleinrichtung?
Antwort:
Es besteht kein Vertragsverhältnis mit der Stadt München. Die konkreten Aufgaben und Befugnisse der von der Regierung von Oberbayern beauftragten Mitarbeiter sind der Stadt nicht bekannt.Frage 3:
Inwieweit ist dieses Personal auch im Innenbereich der Asyleinrichtung tätig? Mit welchen Aufgabenbereichen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Über welche Kopfstärke verfügt dieses Personal?
Antwort:
Es handelt sich um keine Personalmaßnahme der Stadt München. Über die Stärke der von der Regierung von Oberbayern vor Ort eingesetzten Mitarbeiterschaft hat die Stadt keine Kenntnis.