Zusätzliche Mittagsbetreuungsplätze für die Grundschule an der Bäckerstraße 58
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 11.2.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die ganztägige Versorgung an der Grundschule an der Bäckerstraße beträgt im laufenden Schuljahr 79%. Sie wird ausschließlich durch die Mittagsbetreuung geleistet, die 123 Schülerinnen und Schüler versorgt. Weitere Einrichtungen zur Betreuung stehen in Entfernung von 700 bis 950 m zur Verfügung:
- eine städtische Kindertagesstätte am Schererplatz 7, Entfernung ca. 700 m
- ein katholischer Hort in der Engelbertstraße 11, Entfernung ca. 950 m - ein städtischer Kinder- und Jugendhort in der Avenariusstraße 3, Entfernung ca. 900 m
Im Schuljahr 2014/15 konnte die Mittagsbetreuung von 7 Gruppen auf 8 Gruppen mit 123 Kindern erweitert werden. Die Betreuungszeit wurde im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 um eine halbe Stunde erhöht – auf Montag bis Donnerstag 16 Uhr und Freitag 15 Uhr.
Die neue Speiseraumgestaltung zur Mittagsversorgung der Kinder wurde abgeschlossen.
Die Malerarbeiten in Küche und Speiseraum wurden zur vollen Zufriedenheit von Schulleitung und Mittagsbetreuung durchgeführt. Die Ausbesserungsarbeiten an der Küchenzeile sind erfolgt, sämtliche Ausstattungsgegenstände für den Speiseraum sind vorhanden.
Es fehlt lediglich noch eine Ausgabetheke, deren Lieferung bald erwartet wird.Die Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Bäckerstraße befindet sich ausschließlich in Doppelnutzung von Klassenzimmern. In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7.5.2012 heißt es, dass die Mittagsbetreuung grundsätzlich in Räumen der Schule stattfindet, die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden. Das bedeutet, dass die Mittagsbetreuung auch in Doppelnutzung untergebracht werden kann, wenn die Raumsituation und der Bedarf an Betreuungsplätzen dies erfordern. Ohne Doppelnutzung könnte der Raumbedarf der Mittagsbetreuungen an den Münchner Grundschulen nicht mehr gedeckt werden bzw. es wären keine Erweiterungen mehr möglich. Mit Kreativität und Flexibilität in der Stundenplangestaltung sowie mit Kooperations- und Kompromissbereitschaft kann die Schulleitung den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Die aktuellen Planungen sehen vor, an der Grundschule an der Bäckerstraße eine gemeinsame Mensa für die Grund- und Mittelschule aufzustellen. Die Inbetriebnahme soll zum September 2015 erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.