Welches Konzept zur Gestaltung der Flüchtlingserstaufnahme in München verfolgt der Freistaat?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 21.8.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 21.8.2014 bitten Sie um Beantwortung, ob bereits ein Konzept des Freistaates Bayern bzw. der Regierung von Oberbayern zur bayernweiten Unterbringung von Flüchtlingen und Betreuung von Flüchtlingen bzw. zur Gestaltung der Erstaufnahme vorliegen. Konkret heißt es:
Frage 1:
Gibt es mittler weile bei der Regierung von Oberbayern bzw. beim bayerischen Sozialministerium ein Konzept für die bayernweite Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Frage 2:
Gibt es mittler weile bei der Regierung von Oberbayern bzw. beim bayerischen Sozialministerium ein Konzept für die Gestaltung der Erstaufnahme von Geflüchteten in München? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Frage 3:
Stimmt es, dass die Regierung von Oberbayern vorhat, die Erstaufnahme in München künftig dezentral zu gestalten? Wenn ja, warum?
Antwort:
Zu diesen Fragen nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Aufgrund der Krisensituation hat der Herr Ministerpräsident unter der Leitung der Staatsminister Huber und Müller einen Krisenstab eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, zunächst die Arbeitsfähigkeit der Aufnahmeeinrichtung München wieder herzustellen und dann die Errichtung von sechs weiteren Aufnahmeeinrichtungen in den bayerischen Regierungsbezirken voranzutreiben. Bezüglich der Betreuung von Asylsuchenden in der Erstaufnahme ist inzwischen festgestellt worden, dass ein Betreuungsschlüssel von 1:100 gelten soll. Inwieweit der Finanzierungsanteil des Freistaates verändert wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Ähnliches gilt fürdie Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften. Auch hier fehlen noch abschließende Festlegungen.
Es wurde bereits mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters gegenüber dem Bayerischen Ministerpräsidenten vom 30.6.2014 ein Gesamtkonzept für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gefordert, wie auch in den geführten Folgegesprächen. Dieses wurde jedoch noch nicht vorgelegt.
Derzeit laufen die Planungen für die Ausschreibung zum Erwerb oder zur Anmietung einer Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtgebiet München ab 2017. Hierbei mahnt die Landeshauptstadt München im laufenden Planungsverfahren insbesondere auch an, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung benötigten Räumlichkeiten zu berücksichtigen für ausreichende Asylsozialberatung, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung vor Ort, Räume für Sport- und Freizeitangebote, Informationsveranstaltungen oder das Abhalten von Deutschkursen. Der Freistaat Bayern plant, die Erstaufnahme München auf drei Standorte zu verteilen. Dies hat aus seiner Sicht den Vorteil, dass es nicht an einem Standort eine so große Einrichtung geschaffen werden muss. Von Seiten des Sozialreferates wird dieses Vorgehen unterstützt.