Wie werden städtisch geförderte Deutschkurse evaluiert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. med. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler), Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) und Stadtrat Richard Progl (Bayernpartei)vom 14.3.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 14.03.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Dem Stadtrat wurde im Herbst vergangenem Jahres über städtisch finanzierte Deutsch- und Alphabetisierungskurse berichtet. In der Beschlussvorlage heißt es: ‚Zusammen mit den beteiligten Trägern und Schulen werden gemeinsame Test- und Zuleitungsverfahren in die Bildungsgänge entwickelt und durchgeführt, sowie gültige Qualitätsstandards für die vorgeschalteten Sprachkurse und Beschulungsmaßnahmen im Hinblick auf die Anforderungen des Lehrpersonals und der sozialpädagogischen Betreuung der jungen Flüchtlingen vereinbart.’
Unklar ist, wie die Einhaltung der Qualitätsstandards und der Erfolg der durchgeführten Sprachkurse überprüft wird. Uns wurde zum Beispiel berichtet, dass eine Schülerin im Deutschkurs als sehr gute Schülerin glänzt, obwohl sie offenbar nur wenig Deutsch lernt.
Sie lerne, brav von der Tafel abzuschreiben, vorbereitete Textlücken auszufüllen, die Wörter in Tests zu reproduzieren, im Unterricht aufmerksam zu wirken, aber bei der einfachsten Rückfrage zu ihren angeblich verstandenen Aufgaben stelle sich heraus, dass sie praktisch nichts passiv verstanden habe und erst recht nichts in ihren aktiven Wortschatz gelangt ist.“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.03.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Anbieter von städtische geförderten Deutsch- und Alphabetisierungskursen für Ausländer gibt es in München?
Antwort:
Bei ausschließlich städtisch finanzierten Deutschkursen für jugendliche Flüchtlinge gibt es derzeit zwei Träger, die Deutschkurse und Alphabetisierungskurse nach den Vorgaben des Amtes für Wohnen und Migration anbieten.
Bei erwachsenen Flüchtlingen werden aus Kostengründen und aus Gründen der Praktikabilität keine eigenen Kurse finanziert, sondern Einzelplätzein bestehenden Kursen. Hierfür kommen grundsätzlich alle Anbieterinnen und Anbieter von Integrationskursen in Betracht.
Frage 2:
Wer entscheidet über die Zuleitung der Kursteilnehmer und nach welchen Kriterien?
Antwort:
Die Zuleitung in die städtisch finanzierten Angebote sowohl für junge Flüchtlinge als auch für er wachsene Flüchtlinge erfolgt über die Beratungsstelle des Projekts FiBA – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, und über das Integrationsberatungszentrum, IBZ-Sprache und Beruf, beim Amt für Wohnen und Migration.
Die städtisch finanzierten Deutschkurse stehen Personen offen, die keinen Zugang zu regelgeförderten Angeboten wie Integrationskursen oder sogenannten berufsbezogenen Deutschkursen haben. Dies sind in der Regel Personen mit Gestattung und Duldung, die noch keine neun Monate (bei Gestattung) bzw. zwölf Monate (bei Duldung) in Deutschland sind. Ebenso sind die Kurse auf Personen mit Alphabetisierungsbedarf zugeschnitten. Alphabetisierung wird weder im Rahmen der Kurse zur Erstorientierung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber der Bayerischen Staatsregierung noch im Rahmen der bundfinanzierten Kurse angeboten.
In Rahmen eines individuellen Bildungsclearings werden Angaben zu dem Bildungshintergrund, den beruflichen Vorerfahrungen und den Lebens- und Wohnsituation vorgenommen sowie eine Einschätzung des aktuellen
Sprachstands und der zu er wartenden Lernprogression erhoben. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Bildungsclearings und unter Berücksichtigung von Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeiten werden Zugangsmöglichkeiten in die vorhandenen Sprachkursangebote geprüft und eine möglichst passgenaue Zuleitung in die Angebote vorgenommen.
Frage 3:
Gibt es einen allgemeinen, objektiven, EXTERNEN Effektivitätstest für die verschiedenen Deutschkurse? Oder werden lediglich die Zeugnisse der jeweiligen Schulen als Beleg der Zielerreichung genommen?Antwort:
Für die Träger der städtisch finanzierten Kurse gibt es keinen eigenen externen Effektivitätstest. Bei den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern handelt es sich um zertifizierte Integrationskursträger, die einer regelmäßigen Evaluation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterliegen. Um die Qualität der Integrationskurse zu sichern, werden die Lehrpläne und der Abschlusstest ständig bewertet und weiterentwickelt. Gemäß den Vorgaben des BAMF finden regelmäßig interne Evaluationen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Hospitationen der Schulleitung bei den Lehrkräften statt. Die Lehrkräfte bei den Trägern verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss und darüber hinaus über eine Zulassung zur Lehrtätigkeit im Integrationskurs/Deutsch als Zweitsprache, die vom BAMF vergeben wird.
Frage 4:
Sind die Preise bei allen Anbietern gleich oder unterschiedlich?
Antwort:
Grundsätzlich variieren die Preise bei den verschiedenen Sprachkursträgern in der Landeshauptstadt München je nach Kursangebot und Zielgruppe.
Die Preise bei den städtisch finanzierten Kursen sind einheitlich vorgegeben.
Die Kosten für eine Unterrichtseinheit in einem städtisch finanzierten Deutschkurs für Erwachsene betragen 3,30 Euro, für Jugendliche 3,50 Euro, da ein erhöhter Anteil an sozialpädagogischer Betreuung eingerechnet wird. Zudem sind bei den Jugendkursen Grundbildungselemente wie Mathematik integriert. Die Kurse dauern zwischen 300 und 900 Stunden.
Frage 5:
Wie viel wird dafür von der Stadt München jährlich aufgewendet, wie viel pro Kursteilnehmer?
Antwort:
Für städtisch finanzierte Deutschkurse wurden im Haushaltsjahr 2013 für mindestens 100 Plätze für Erwachsene 219.500 Euro aufgewendet und für mindestens 180 Plätze für Jugendliche 474.500 Euro. Pro Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer fallen bei einer Kursdauer von 600 Stunden im Erwachsenenkurs Kosten in Höhe von 1.980 Euro an, bei Jugendlichen sind dies 2.100 Euro.