Die Chance nach der XXXLutz-Schließung nutzen – Die Tiefgarage des Möbelhauses bis zur Überplanung für die Anwohner öffnen
Antrag Stadtrat Georg Schlagbauer (CSU) vom 14.11.2013
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil im Antrag der Oberbürgermeister aufgefordert wurde und dieser dem Antrag bereits nachgekommen ist.
Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Sie haben am 14.11.2013 o.g. Antrag gestellt. Darin wird der Stadtrat aufgefordert zu beschließen, dass der Oberbürgermeister die Verwaltung veranlasst, mit dem Möbelunternehmen XXXLutz in Kontakt zu treten, um die Tiefgarage des Möbelhauses für Anwohner zu öffnen.
Der Antrag Nr. 08-14/A 04790 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Verkehr zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bestehen keinerlei Einwände gegen eine Übergangsnutzung der Stellplätze durch Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden Stadtbezirks.
Die Vermittlung zwischen dem privaten Eigentümer und Privatpersonen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Referats für Stadtplanung und Bauordnung. Deshalb kann zur Unterstützung nur ein Schreiben mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit der übergangsweisen Stellplatznutzung durch Bewohnerinnen und Bewohner verfasst werden. Dieses Schreiben wird in den nächsten Tagen an den neuen Eigentümer der ehemaligen XXX-Lutz Gewerbeflächen zugesendet.
Vorab haben wir bereits mit dem neuen Eigentümer telefonisch Kontakt aufgenommen. Hier hat man uns mitgeteilt, dass eine Firma mit der Bewirtschaftung der Tiefgarage beauftragt wurde. Dieses erfolgte wohl auch vor dem Hintergrund der Sicherheit und Sauberkeit in der Tiefgarage und den zugehörigen Treppenhäusern.Selbstverständlich bestünde laut dem Eigentümer die Möglichkeit, bis zu einer Umplanung der Immobilie Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung zu stellen. Mit dem hierfür benannten Ansprechpartner wurde seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ebenfalls Kontakt aufgenommen und darum gebeten, den Anwohnerinnen und An-
wohnern möglichst günstige Konditionen einzuräumen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.